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Vorlage - 2022/0198
Beschlussvorschlag:a) Der Ausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat nimmt das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2021 in der mit Die 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Sehnde (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 28.9.2018 wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Sachverhalt:Gemäß § 5 Nieders. Kommunalabgabengesetz (NKAG) erheben die Gemeinden für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Die Kosten sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln.
Mit dem anliegenden Betriebsabrechnungsbogen der Straßenreinigung des Jahres 2021 wird das betriebswirtschaftliche Ergebnis vorgelegt. Das Ergebnis schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von 113.399,24 € ab, was einem Kostendeckungsgrad von rund 78 % entspricht. Durch den äußerst strengen Winter Anfang 2021 sind die Kosten im Winterdienst im Vergleich zu einem durchschnittlichen Winter erheblich höher ausgefallen als für 2021 kalkuliert. Insbesondere im Bereich der Verrechnungen an den Baubetriebshof durch die entsprechend hohe Einsatzhäufigkeit des Bauhofpersonals sind die Kosten stark angestiegen.
Im Hinblick auf die entstandenen Fehlbeträge wurde die Straßenreinigungsgebühr ab dem Jahr 2022 um 60 Cent auf 1,80 € je laufenden Meter Straßenfrontlänge erhöht, wobei sich die Gebührenanpassung erst mit Feststellung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses 2022 auswirken wird.
Die Zwischenkalkulation des Jahres 2022 beruht auf den bis September entstandenen sowie bis Ende dieses Jahres voraussichtlichen Kosten. Danach wird, Stand jetzt, ein Überschuss von 10.400 € erwirtschaftet werden. Hier wurde ursprünglich mit einem Überschuss von 18.100 € gerechnet.
Die Gebührenkalkulation 2023 basiert darauf, dass sich Art und Umfang der Straßenreinigung nicht ändern. Auch wird davon ausgegangen, dass die Kooperation mit der Abfallwirtschaft Region Hannover wie bisher fortgesetzt wird. Die Kosten im Bereich des Winterdienstes sind auf der Grundlage eines durchschnittlichen Winters kalkuliert.
Durch die gestiegenen Kosten in nahezu allen Bereichen, müssen diese, insbesondere bei der Haltung von Fahrzeugen und der Kostenerstattung an die Abfallwirtschaft Region Hannover, nach oben angepasst werden. Infolgedessen würde im Jahr 2023 bei einem unveränderten Gebührensatz von 1,80 € ein Fehlbetrag von 41.600 € entstehen.
Durch diese Kostensteigerung kann der geplante Abbau der vorhandenen Fehlbeträge durch die Gebührenanpassung 2022 nicht mehr kompensiert werden. Von daher wird eine Anpassung der Straßenreinigungsgebühr unumgänglich, zumal Überschüsse und Fehlbeträge nach den Vorgaben des NKAG kurzfristig auszugleichen sind.
Aus den oben genannten Gründen wird vorgeschlagen, die Straßenreinigungsgebühr auf 2,16 € je laufenden Meter Straßenfrontlänge zu erhöhen. Damit wird in 2023 ein voraussichtlicher Überschuss von 27.300 € entstehen, der bis 2022 aufgelaufene Fehlbetrag wird sich damit, wie in der Anlage 2 dargestellt, auf rund 72.540 € verringern.
Das Verwaltungsgericht Hannover hat festgestellt, dass in der Straßenreinigungsgebührensatzung eine Regelung bei Grundstücken, die nicht mit der vollen Länge einer Grundstücksseite an der zu reinigenden Straße anliegen, zusätzlich auch Frontlängen für nicht an der Straße anliegende zugewandte Grundstücksseiten zugrunde gelegt werden müssen, fehlt. Mit der anliegenden Änderung der Satzung wird der Auffassung des Gerichts nunmehr genüge getan.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1 – Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung Anlage 2 – Übersicht der Fehlbeträge und Überschüsse in der Straßenreinigung Anlage 3 – Betriebsabrechnungsbogen 2021 Anlage 4 – 2. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung
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