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Vorlage - 2022/0209
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat den Beschluss c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss c) zu fassen.
c) Der Rat beschließt die Friedhofssatzung der Stadt Sehnde in der vorliegenden Fassung lt. Anlage.
Sachverhalt:Auf der Grundlage der Vorlagen 2021/0992 und 0992-1 "Friedhofsentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen 1. Grabfelder mit neuen, pflegefreien Grabarten 2. Beschluss des Friedhofentwicklungskonzeptes 3. Beschluss einer Angebotserweiterung mit neuen, pflegefreien Grabarten 4. Projektfeststellung für Urnenwahlgräber im Urnengarten, im Heckengarten und im Baumhain sowie wiederbelegbare Urnenwahlgräber unter Bäumen"
fasste der Rat am 29.09.2021 einstimmig folgende Beschlüsse, auf deren Grundlage die Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Sehnde erfolgte:
1. Dem vorgestellten Friedhofsentwicklungskonzept der Anlage und den daraus resultierenden Planungen wird als Grundlage für die 2022 geplante Änderung der Friedhofsatzung und der dazu gehörigen Gebührenkalkulation zugestimmt. 2. Den neuen, geplanten Grabarten in den vorgeschlagenen Grabfeldern 1. Pflegefreie Sargwahlgräber (SWG) 2. Urnenwahlgräber im Urnengarten (UWG) 3. Urnenwahlgräber im Heckengarten (UWG) 4. Urnenwahlgräber im Baumhain (UWG) 5. Urnenwahlgräber unter Bäumen, wiederbelegbar (UWG) 6. Garten der Sternenkinder (SWG) 7. Mensch und Tier (UWG) werden als Kerngedanke der 2022 geplanten Änderung der Friedhofsatzung und der dazu gehörigen Gebührenkalkulation zugestimmt. 3. Als sichtbarer Einstieg in die Angebotserweiterung der Grabarten sollen die nachfolgenden Grabfelder bereits 2021/2022 teilweise hergestellt werden: 1. Urnenwahlgräber im Urnengarten (vgl. Anlage, Seiten 26-30) 2. Urnenwahlgräber im Heckengarten (vgl. Anlage, Seiten 31-35) 3. Urnenwahlgräber im Baumhain (vgl. Anlage, Seiten 36-38) 4. Wiederbelegbare Urnenwahlgräber unter Bäumen (vgl. Anlage, Seiten 39 und 40)
Der Durchführung der vorbereitenden Arbeiten wie die Gestaltung der Grabfelder mit Bepflanzung, der Aufstellung von Stelen für die Gemeinschaftsanlagen und Installation von Urnenröhren mit Grabplatte im Rahmen der 2021/2022 in Höhe von 63.300 € zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird zugestimmt. 4. Instandsetzung bzw. Befestigung der Wege in die geplante Gebührenkalkulation einbeziehen. 5. Zulassen von Radverkehr auf dem Friedhof Sehnde prüfen. Herstellung eines weiteren Friedhofseingangs im hinteren Bereich außerhalb des Friedhofs prüfen. 6. Sargwahlgräber (SWG) für Totgeburten und Kinder bis 10 Jahre - Belegung je Grabstelle: 1 Sarg oder 1 Urne - Nutzungsdauer: 25 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit - Größen: 0,25 m x 0,50 m, 0,40 m x 0,80 m, 0,60 m x 1,20 m, 0,80 m x 1,60 m - bei Grabgrößen von 0,25 m x 0,50 m und 0,40 m x 0,80 m: Stele optional, keine Einfassung bei Grabgrößen von 0,60 m x 1,20 m, 0,80 m x 1,60 m: Stele und Stein optional, keine Einfassung - Gestaltungsmöglichkeit für den Nutzungsberechtigten 7. Kosten für vorzeitige Rückgabe von Gräbern in verschiedenen Varianten in die geplante Gebührenkalkulation aufnehmen.
In die Neufassung der Friedhofsatzung sind folgende Hauptschwerpunkte eingeflossen:
1. Veränderungen in der Bestattungskultur deutlicher im Angebot der Grabarten abbilden
Folgende Grabarten ohne Pflegeverpflichtung für die Nutzungsberechtigten sind auf dem Friedhof Sehnde und auch einigen Friedhöfen in den anderen Stadtteilen dazu gekommen (vgl. hierzu §12):
Urnenreihengrab anonym (Grabfeld bekannt) Sargwahlgrab im Rasenfeld mit stehendem Stein Sargwahlgrab im Rasenfeld mit liegendem Stein Sargwahlgrab mit kurzem Pflanzbeet und stehendem Stein Urnenwahlgrab im Rasenfeld unter Baum mit Urnenröhre und Grabplatte, zweifach Urnenwahlgrab Urnengemeinschaftsanlage - bepflanzt mit Gemeinschaftsstele Urnenwahlgrab Baumhain - Urnenröhre, Pultstein und Bepflanzung, zweifach Urnenwahlgrab Heckengarten - bepflanzt mit Pultstein Urnenwahlgrab Heckengarten - bepflanzt mit Stele Urnenwahlgrab Urnengarten - bepflanzt mit stehendem Stein Urnenwahlgrab Mensch und Tier - im Rasenfeld mit Grabplatte und Tierurne
Pflegefreie, bepflanzte Grabarten werden ausschließlich auf dem Friedhof Sehnde angeboten, da die Pflege der kleineren Pflanzflächen in den anderen Stadtteilen wirtschaftlich nicht leistbar ist.
2. Anpassung der Erdbestattungen an die örtlichen Bodenverhältnisse und weitere Etablierung einer umweltfreundlicheren Bestattungspraxis:
3. Die Satzung wurde um die Möglichkeit der vorzeitigen Grabrückgabe erweitert, bei der der Stein bis zum Ablauf der Ruhefrist stehen bleiben kann.
4. Durch ein Inhaltsverzeichnis wurde die Satzung übersichtlicher gestaltet und erleichtert das Zurechtfinden in der geplanten Druckversion nach Beschluss der Satzung.
5. Die Friedhofsatzung in der Anlage wird durch eine Übersichtstabelle der Grabarten auf den verschiedenen Friedhöfen der Stadt Sehnde in der Anlage ergänzt.
6. Nach der Rechtskraft der Satzung ist eine Informationsbroschüre zur Erläuterung der verschiedenen Grabarten auf den Sehnder Friedhöfen geplant, die den/die Friedhofsnutzer/in sowie die Bestattungsunternehmen über die Friedhöfe und deren Angebot informiert.
7. Eine geschlechterbewusste Sprachformulierung wurde in die Satzung eingearbeitet.
Die Paragraphen der zurzeit gültigen Satzung, die in der Neufassung mehr als nur redaktioneller Art sind, sind in der Anlage der Neufassung gegenübergestellt.
Ergänzend zur Neufassung der Friedhofsatzung wurde die Neufassung der Gebührensatzung notwendig. Diese wird in der Beschlussvorlage 2022/0210 "Friedhofsentwicklungskonzept auf kommunalen Friedhöfen der Stadt Sehnde; hier: Neufassung der Gebührensatzung" behandelt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Synopse Entwurf 2022 Neufassung Satzung
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