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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2022/0211
Beschlussvorschlag:a.) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt den Beschluss zu c.) zu fassen. b.) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c.) zu fassen. c.) Der Rat stimmt der Aufnahme von zwei Stellen EG 9a TVöD in den Stellenplan 2023 zu. Die Besetzung der zwei Stellen ist schnellstmöglich umzusetzen. Sachverhalt:Im Rahmen der Beschlussfassung des Heizkostenzuschussgesetzes und eines Wohngeld-Plus-Gesetzes kommt es zu erheblicher Mehrarbeit im Bereich der Wohngeldsachbearbeitung. Das Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) geht von einer Verdreifachung der Wohngeldhaushalte bei weitestgehend gleichbleibendem Aufwand bei der Fallbearbeitung aus und spricht selbst von einer Aufgabe „biblischen Ausmaßes“ für die Wohngeldbehörden. Das MU rät den Behörden entsprechend zu planen. Die Umsetzung der Gesetze erfolgt bereits zum 01.01.2023.
Bei der Stadt Sehnde sind derzeit 1,14 Stellen für die Bearbeitung von Wohngeld vorgesehen. Mit dem vorhandenen Personal ist die Aufgabe nicht zu schaffen. Durch die Flüchtlingssituation kann keine Unterstützung aus dem Fachdienst für diese Aufgabe erfolgen.
Die umliegenden Kommunen schreiben derzeit Stellen für die Wohngeldsachbearbeitung aus. Das Team Personal schätzt, dass regionsweit ca. 80-100 Fachkräfte in der Wohngeldsachbearbeitung benötigt und ausgeschrieben werden. Der Bedarf an Fachkräften kann nicht durch die auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Fachkräften gedeckt werden. Um evtl. eine Chance zu haben geeignetes Personal zu finden, ist schnellstmöglich mit einem Stellenbesetzungsverfahren zu beginnen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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