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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2022/0217
Beschlussvorschlag:Der Rat stellt folgende Besetzung der Fachausschüsse fest:
1. Als Nachrücker von Herrn Wilke gehört Herr ……………………………………..
dem Fachausschuss ……………………………………. als beratendes Mitglied an.
2. Kinder- und Jugendbeirat
Dem Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste gehört Frau Amelie Söhle als zugewähltes Mitglied an.
Dem Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales gehört Herr Ole Petersen als zugewähltes Mitglied an.
Dem Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend gehört Frau Lara Katharina Reinsch als zugewähltes Mitglied an.
Dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt gehört Herr Tom Ohnesorg als zugewähltes Mitglied an.
Dem Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt gehört Frau Juliane Werner als zugewähltes Mitglied an.
Sachverhalt:
Nach § 71 Abs. 4 NkomVG können Ratsmitglieder, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden, wenn sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied in einem Ausschuss sind. Herr Wilke gehörte dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt als beratendes Mitglied an. Der Nachrücker für Herrn Wilke kann einen Fachausschuss, in dem er beratendes Mitglied wird, benennen.
Der neu gewählte Kinder- und Jugendbeirat hat in seiner Sitzung am 04.11.2022 die im Beschluss angeführten Mitglieder für die Mitwirkung als zugewählte Mitglieder für die Fachausschüsse benannt. Die Mitglieder können sich untereinander vertreten.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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