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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2022/0220
Beschlussvorschlag:a.) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu d.) zu fassen. b.) Der Fachausschuss Kindertagesstätten und Jugend empfiehlt den Beschluss zu d.) zu fassen. c.) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu d.) zu fassen. d.) Der Rat der Stadt Sehnde stellt das Benehmen im Antragsverfahren zur Einrichtung einer offenen Ganztagsschule zum Schuljahr 2023/2024 her. Die Verwaltung wird beauftragt eine Betreuung für die Sommer-, Herbst- und Osterferien, sowie während der Schulzeit am Freitagnachmittag zu organisieren. Das Hortangebot an der Wilhelm – Raabe – Schule wird zum Schuljahresbeginn 2023/2024 beendet. Sachverhalt:Die Wilhelm – Raabe – Schule in Ilten hat am 17.11.2022 bei dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) einen Antrag gestellt, zum Schuljahr 2023/2024 in eine offene Ganztagsschule umgewandelt zu werden.
Der Rat der Stadt Sehnde hat sich in seiner Sitzung vom 23.06.2016 grundsätzlich zum Ausbau von Ganztagsschulen (GTS) im Stadtgebiet Sehnde bekannt (Vorlage 2016/0358-2). Gleichzeitig hat der Rat beschlossen, dass für die Grundschulen in Höver und Ilten entsprechende Anträge durch den Schulträger, in Absprache mit den Grundschulen, Elterngremien und Kitas zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorbereitet werden sollen. Die Grundschule Höver hat einen entsprechenden Antrag 2016 gestellt und wird seit dem 01.08.2017 als Ganztagsschule geführt. Die Grundschule Ilten hatte zum damaligen Zeitpunkt noch keinen Antrag gestellt. Derzeit ist die Wilhelm – Raabe – Schule in Ilten eine verlässliche Grundschule und verfügt über ein nachgeordnetes Betreuungsangebot im Hort „Regenbogen“ mit 4 Gruppen. Der Hort ist auf dem Schulgelände in mobilen Raumeinheiten untergebracht, deren baurechtliche Genehmigung bis zum 31.07.2024 befristet ist. Nun hat im Oktober 2021 der Bundesgesetzgeber im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes einen Betreuungsanspruch, aufsteigend ab der 1. Klasse, zum 01.08.2026 beschlossen. Demnach sollen ab August 2026 zunächst alle Grundschulkinder der 1. Klassenstufe einen Anspruch erhalten, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet, so daß ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf eine ganztägige Betreuung hat. Der Rechtsanspruch soll im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt werden und sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll - bis auf maximal vier Wochen - auch in den Ferien gelten. Hier können die Länder eine entsprechende Schließzeit regeln. Erfüllt werden kann der Rechtsanspruch sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen. Eine gesetzliche Landesregelung, wie der Anspruch in Niedersachsen ausgestaltet werden soll, fehlt derzeit noch. Zunächst ist auf Bundesebene eine Verwaltunsvereinbarung mit den jeweiligen Ländern zu schließen. Mit der Ausbauverpflichtung sind Fördermittel verbunden, die von den Schulträgern beantragt werden können, die noch Ausbaumaßnahmen umzusetzen haben. In der jetzigen Förderperiode war in der auslaufenden Richtlinie über die „Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des beschleunigten Infrastrukturausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ Fördervoraussetzung, bereits eine genehmigte Ganztagsschule zu sein oder zumindest einen entsprechenden Antrag gestellt zu haben. In Erwartung einer Nachfolgeregelung und auf Basis des Ratsbeschlusses vom 23.06.2016 hat die Verwaltung mit der Schulleitung der Wilhelm – Raabe – Schule Kontakt aufgenommen, um eine Umwandlung zur Ganztagsschule zum Schuljahr 2023/2024 zu klären und (nach damaligen Kenntnisstand) die Möglichkeit zu haben, Fördermittel für den beabsichtigten Schulneubau zu beantragen. Nach heutigem Gesprächsstand wird bei der neuen Förderrichtlinie die Antragsstellung zur GTS wohl nicht mehr Förderkriterium sein. Vielmehr sollen alle deratigen Ausbaubemühungen nach einem Stichtag (evt. Rechtskraft auf Bundesebene) künftig im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel förderfähig sein. Zum Schuljahr 2023/2024 werden an der Wilhelm – Raabe – Schule rund 180 Schüler*innen (SuS) beschult werden. Die Schule rechnet mit einer durchschnittlichen Beteiligung von ca. 65°% (117 SuS) an dem Ganztagsangebot, tageweise auch darüber. Das pädagogische Konzept der Schule (Anlage) sieht von Montag – Donnerstag eine Betreuung im Ganztag bis 15:35 Uhr und am Freitag bis 12:45 Uhr (13:45 Uhr 6. Stunde) vor. Es ist zusätzlich Wunsch der Eltern, neben dem Ganztagsschulbetrieb, weiterhin auch eine „nachschulische“ Betreuung angeboten zu bekommen, um spätere Zeiten und die Ferien abgesichert zu bekommen. Der genaue Bedarf ist hierzu im Januar 2023 abzufragen. Der Hort „Regenbogen“ wird bis zum Ende der Sommerferien fortgeführt und soll danach eingestellt werden. Die Mitarbeitenden sollen dann in anderen Einrichtungen des Fachdienstes 3.1 eingesetzt werden. Die frei werdenden Horträumlichkeiten werden im Rahmen des Ganztages genutzt. Sollte die Einrichtung einer GTS in Ilten zum 01.08.2023 beschlossen werden, muss der Ganztagsbetrieb zunächst in den momentan vorhandenen Räumlichkeiten starten. Die Planungen für den Schulneubau werden 2023 erfolgen. Mit der Fertigstellung ist nicht vor dem Schuljahr 2025/2026 zu rechnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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