Inhaltsbereich

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2021/0900-1  

Betreff: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 23.02.2021
hier: Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes im Sehnder Stadtgebiet
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2021/0900
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
13.12.2022 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
22.12.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
BV2021-0900 Wohnmobilstellplatz im Stadtgebiet_Anlage

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Zur Beratung

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

In der Region Hannover befinden sich einige Campingplätze, die auch von Wohnmobilen genutzt werden können. Der nächstgelegene Campingplatz zum Sehnder Stadtgebiet, der die Möglichkeit zum Abstellen von Wohnmobilen bietet, ist der am Birkensee im Landschaftsschutz-gebiet Bockmerholz im Stadtgebiet von Laatzen. Ein weiterer Standort eines Campingplatzes für Wohnmobile im Stadtgebiet von Laatzen ist am Messegelände. Ein kleinerer Campingplatz im Osten der Region Hannover liegt am Waldsee in Lehrte – Hämelerwald. Fast alle Campingplätze in der Region Hannover liegen an einem See.

 

Nachstehend einige Anmerkungen aus Sicht der Straßenverkehrsordnung und ordnungsbehördlicher Sicht:

 

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Fahrzeuge in Deutschland dürfen überall dort geparkt werden, wo es nicht ausdrücklich durch die allgemeinen Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) oder durch Verkehrszeichen untersagt ist. Das Fahrzeug muss zudem so abgestellt sein, dass es andere nicht gefährdet oder behindert. Dies gilt auch für Wohnmobile.

 

Ordnungsbehördlich

Einheitliche Vorschriften, die das Übernachten im Wohnmobil regeln, gibt es nicht. Das Übernachten geht über das eigentliche Parken hinaus, was bedeutet, dass andere Vorschriften zu beachten sind. Allerdings ist das einmalige Schlafen zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ in der Regel zulässig. Dabei wird in der Regel ein Zeitraum von 10 Stunden toleriert. Wichtig ist, dass zwischen dem Parken zum Übernachten und dem Campen unterschieden wird. Es sollte sich nicht häuslich einrichtet werden, z. B. mit Aufstellen von Campingmöbeln.

 

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Antrag der SPD-Ratsfraktion zur Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes im Sehnder Stadtgebiet vom 23.02.2021

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BV2021-0900 Wohnmobilstellplatz im Stadtgebiet_Anlage (72 KB)    
Stammbaum:
2021/0900   Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 23.02.2021 hier: Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes im Sehnder Stadtgebiet   Stab Gremienbetreuung   Beschlussvorlage
2021/0900-1   Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 23.02.2021 hier: Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes im Sehnder Stadtgebiet   FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   Beschlussvorlage
2021/0900-2   Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 23.02.2021 hier: Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes im Sehnder Stadtgebiet   FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   Beschlussvorlage