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Vorlage - 2021/0929-3
Beschlussvorschlag:Zur Beratung Sachverhalt:Mit Schreiben vom 19. März 2021 hat die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde mit dem als Anlage beigefügten Antrag die Einrichtung eines öffentlichen W-LAN HotSpots an der KGS Sehnde, sowie den weiteren Ausbau von öffentlichem W-LAN im Stadtgebiet beantragt.
Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung am 15. April 2022 diesen Antrag zur Beratung an den Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt verwiesen.
Dieser erklärte sich in seiner Sitzung am 31. August 2022 für inhaltlich nicht zuständig und hat die Verwaltung beauftragt, die Verweisung entweder in den Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste oder den Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt zu prüfen.
Nach Absprache der beteiligten Fachdienste wird die Thematik im Fachdienst Liegenschaftsmanagement und im Fachausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste angesiedelt.
Das Jugendfreizeitheim verfügt bereits über ein eigenen W-Lan. Die Mensa ist nach Schaffung eines eigenen Glasfaseranschlusses ebenfalls bereits in der Umsetzung des Hotspots. Auf Grund der erforderlichen Sicherheit des Schulnetzes war ein eigener Anschluss erforderlich. Eine Verquickung mit einem öffentlichen Netz hätte die Möglichkeit eines Angriffes auf das Schulnetz Tür und Tor geöffnet. Gegen die Ausstattung des Schulhofes mit einem Hotspot bestehen weiterhin sowohl pädagogische Bedenken als auch Sicherheitsbedenken der KGS. Hier besteht weiterer Klärungsbedarf. Die Kosten für eine nachträgliche Ausstattung je Hotspot jedoch sind aufgrund der bereits geschaffenen infrastrukturellen Voraussetzungen überschaubar und werden auf ca. Ø500€ geschätzt.
Es wurde nur ein Mietmodell genauer betrachtet. Vorteil dieser Variante ist, dass der Netzbetreiber ein „Rundum-Sorglos-Paket“ bietet. Dieses beinhaltet neben dem Ersatz defekter Geräte auch die Administration des Netzwerkes und die Sicherstellung aller haftungsrechtlichen Fragen, die aus dem Betrieb eines offenen W-Lans entstehen. So werden die personellen Ressourcen des Teams EDV aus FD 1.2 nicht zusätzlich belastet.
Fachdienst 1.3 hat die Vorschlagsliste aus den Ortsräten auf eine Realisierbarkeit der gewünschten Standorte geprüft. Von insgesamt 28 Vorschlägen aus den Ortsräten sind neun mit relativ geringem Aufwand umzusetzen. Städtische Liegenschaften sind in direkter Nähe, die infrastrukturellen Voraussetzungen für einen HotSpot sind somit gegeben oder in der Errichtung durch den Netzbetreiber. An den anderen Standorten sind diese Vorrausetzungen noch zu schaffen. Ein Internetanschluss muss gelegt werden. Hier können je nach Standort im Mittel 6.000€ für einen Glasfaseranschluss zu Grunde gelegt werden. Zusätzlich muss ein Stromanschluss nebst Zähler und Sicherungskasten bereitgestellt werden. Zusätzliche Mittel von im Mittel 6.000€ sind hierfür nötig. Für die herbeizuführenden Genehmigungen, Änderungen in den Bestandsplänen und sonstige Planungskosten sind im Mittel 3.000€ anzusetzen.
Neben den einmaligen Bereitstellungskosten in Höhe von Ø14.000€ je neu einzurichtendem HotSpot belaufen sich die monatlichen Kosten auf rund 110€, im Gegensatz zu Ø500€ Einrichtungskosten und 60€ monatlichen Kosten für HotSpots an bestehenden Gebäuden.
Die einmaligen Gesamtkosten für Neue Standorte belaufen sich somit auf
((28-9) x Ø14.000€) = 266.000€
Die einmaligen Gesamtkosten für erschlossene Standorte belaufen sich auf
(9 x 500) = 4.500€
Die monatlichen Gesamtkosten für neue Standorte belaufen sich auf
((28-9) x 110€) = 2090€ bzw. jährlich auf 25.080€
Die monatlichen Gesamtkosten für erschlossene Standort belaufen sich auf
(9 x 60) = 540€ bzw. jährlich auf 6.480€ . Finanzielle Auswirkungen:
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