Inhaltsbereich
Ratsinformationssystem
Vorlage - 2022/0185-1
Beschlussvorschlag:Der Rat beschließt, die Befugnisse für die Verkehrsregelung zur Sicherung von gemeindlichen Veranstaltungen durch die örtliche Feuerwehr wahrnehmen zu lassen, soweit hierfür Polizeivollzugskräfte nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen und die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 2 Abs. 1 Nds. Brandschutzgesetz nicht gefährdet ist. Hierfür werden keine Kosten erhoben.
Sachverhalt:Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt hat in seiner Sitzung am 9. November 2022 dem Beschlussvorschlag einen Zusatz zur Feststellung der generellen Kostenfreiheit für Veranstalter von Umzügen bei Begleitung durch die Feuerwehr hinzugefügt. So soll klargestellt werden, dass keine Abrechnung gem. der Feuerwehrgebührensatzung erfolgt.
Der Verwaltungsausschuss ist diesem Vorschlag gefolgt.
Somit wird dem Rat nunmehr der geänderte Beschlussvorschlag zur Entscheidung gegeben. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
|