Inhaltsbereich
Ratsinformationssystem
Vorlage - 2022/0224
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat beschließt die temporären Errichtung einer Außenstelle für die Grundschule Breite Straße am Standort „Ladeholzstraße“ auf dem ehemaligen Grundstück der Kita Ladeholz. Sachverhalt:Die Gremien haben sich bereits im Rahmen der Vorlage 2022/0118 mit der Errichtung von 2 allgemeinen Unterrichtsräumen (AUR), 1 Differenzierungsraum, 1 Lehrkraftstation auf dem Grundstück der ehemaligen Kita Ladeholz in der Ladeholzstraße befaßt (Interimslösung).
In den Sommerferien wurden die mobilen Raumeinheiten vom Standort der KGS Sehnde dorthin umgesetzt und ergänzt. Derzeit können dort 2 Krippengruppen untergebracht werden, bis diese im Frühjahr 2023 in die dann fertig gestellte Einrichtung „Maschwiese“ umziehen werden.
Schulrechtlich handelt es sich hierbei um die Errichtung einer Außenstelle, da keine direkte räumliche Nähe (700 m Luftlinie) zum eigentlichen Schulstandort Breite Straße gegeben ist. Da die Schulträger gemäß § 106 NSchG verpflichtet sind Schulen zu errichten, bzw. zu erweitern, wenn die Entwicklung der Schüler*innenzahlen dies erfordert, kann im Rahmen der Schulorganisation auch die Errichtung einer Außenstelle notwendig sein.
Außenstellen sind nach § 3 Schulorganisationsverordnung (SchOrgVO) durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) zu genehmigen. Die Verwaltung hat daher einen entsprechenden Antrag beim RLSB gestellt, der grundsätzlich auch genehmigungsfähig ist. Allerdings wird im Verfahren ein entsprechender Ratsbeschluss benötigt, der diese Errichtung vorsieht. Dieser liegt bislang noch nicht vor und sollte zur Klarstellung im Antragsverfahren nachgeholt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
|