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Vorlage - 2022/0224  

Betreff: Errichtung einer Außenstelle der Grundschule Breite Straße am Standort "Ladeholzstraße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Vorberatung
06.12.2022 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
22.12.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Der Rat beschließt die temporären Errichtung einer Außenstelle für die Grundschule Breite Straße am Standort „Ladeholzstraße“ auf dem ehemaligen Grundstück der Kita Ladeholz.

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Sachverhalt:

Die Gremien haben sich bereits im Rahmen der Vorlage 2022/0118 mit der Errichtung von 2 allgemeinen Unterrichtsräumen (AUR), 1 Differenzierungsraum, 1 Lehrkraftstation auf dem Grundstück der ehemaligen Kita Ladeholz in der Ladeholzstraße befaßt (Interimslösung).

 

In den Sommerferien wurden die mobilen Raumeinheiten vom Standort der KGS Sehnde dorthin umgesetzt und ergänzt. Derzeit können dort 2 Krippengruppen untergebracht werden, bis diese im Frühjahr 2023 in die dann fertig gestellte Einrichtung „Maschwiese“ umziehen werden.
Es war damals bereits Konsens, dass die frei werdenden Räumlichkeiten der Grundschule Breite Straße als zusätzliche Unterrichtsräume zur Verfügung gestellt werden, da im Nahbereich der Schule keine Erweiterungsmöglichkeit besteht.

 

Schulrechtlich handelt es sich hierbei um die Errichtung einer Außenstelle, da keine direkte räumliche Nähe (700 m Luftlinie) zum eigentlichen Schulstandort Breite Straße gegeben ist.

Da die Schulträger gemäß § 106 NSchG verpflichtet sind Schulen zu errichten, bzw. zu erweitern, wenn die Entwicklung der Schüler*innenzahlen dies erfordert, kann im Rahmen der Schulorganisation auch die Errichtung einer Außenstelle notwendig sein.

 

Außenstellen sind nach § 3 Schulorganisationsverordnung (SchOrgVO) durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) zu genehmigen. Die Verwaltung hat daher einen entsprechenden Antrag beim RLSB gestellt, der grundsätzlich auch genehmigungsfähig ist.

Allerdings wird im Verfahren ein entsprechender Ratsbeschluss benötigt, der diese Errichtung vorsieht. Dieser liegt bislang noch nicht vor und sollte zur Klarstellung im Antragsverfahren nachgeholt werden.
 


 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

Betriebskosten

2023  52.300 €

2024 98.200 €

2025 101.800 €
Miete

jährlich 68.000 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n: