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Vorlage - 2022/0227  

Betreff: Änderung der Schulbezirkssatzung ab dem Schuljahr 2023/2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Vorberatung
06.12.2022 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
22.12.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Synopse der Satzungsänderung
geänderte Schulbezirkssatzung
Veränderung der Einschulungszahlen ab 2023

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a.) Der Fachauschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu c.) zu fassen.

b.) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor den Beschluss zu c.) zu fassen.

c.) Der Rat beschließt die Änderung der Schulbezirkssatzung in der beigefügten Form ab dem Schuljahr 2023/2024. Die Verwaltung wird beauftragt eine durchgehende Busverbindung zur Schülerbeförderung zwischen den Ortschaften Wassel und Höver zu organisieren. Die notwendigen Mittel sind noch im Doppelhaushalt 2023/2024 nachzumelden.

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Sachverhalt:

Die Verwaltung hatte bereits im Oktober 2021 die Entwicklung der Schüler*innenzahlen bis zum Schuljahr 2025/2026 vorgestellt. Bereits damals war ersichtlich, dass es zu Kapazitätsproblemen an der Grundschule Breite Straße kommt. Anders als prognostiziert, ist es im Schuljahr 2022/2023 wegen der Auflösung einer 3. Klassen zu den Sommerferien der Bestand der Klassen zunächst bei 15 geblieben.

Parallel dazu wurde die Errichtung von 2 Unterrrichtscontainern durchgeführt, die ab dem 01.08.2023 auf dem Gelände der ehemaligen KITA Ladeholz zur Nutzung durch die GS Breite Straße zur Verfügung stehen.

 

Derzeit sind an der GS Breite Straße zum nächsten Schuljahr 128 Kinder angemeldet. Darin enthalten sind Anmeldungen von 27 Flexikindern (Vollendung des 6. Lebensjahres in der Zeit vom 01.07. – 30.09. d. J.). Die Eltern dieser Kinder müssen bis zum 01.05.2023 ihr Wahlrecht ausübern, ob ihr schulpflichtiges Kind erst im Fogejahr eingeschult werden soll. Erfahrungsgemäß wählt rund die Hälfte der Eltern die spätere Einschulung. Dies bedeutet, dass sich die Zahl der Anmeldungen sicherlich noch reduzieren wird (ca. 13-15 Kinder), aber wohl nicht so weit, dass man unter die Teilungsgrenze von 104 Kindern kommt.

 

Um die Bildung einer fünften Klasse im nächsten Schuljahr zu vermeiden, sollten die Schulbezirke angepaßt werden.

 

Vorschlag der Verwaltung ist eine Herauslösung der Ortschaft Wassel aus dem Schulbezirk der Grundschule Breite Straße und eine Verlagerung an die Grundschule Höver. Voraussetzung ist die Einrichtung einer einheitlichen Busverbindung, um den Schulkindern den Umstieg in der Ortschaft Bilm zu ersparen.
Die Region Hannover kann sich dies im Rahmen einer Linienanbindung vorstellenen, so bald ausreichend Schülerzahlen vorhanden sind (eventuell zum Schuljahr 2024/2025). Für die ersten beiden Schuljahre sollten finanzielle Vorkehrungen getroffen werden, dass die Stadt hierfür selbst tätig werden kann. Im Jahr 2023 würden hierfür rund 16.000 € benötigt (5 Monate) , im Jahr 2024 sind es rund 40.000 €.
 

Ferner sollte der Schulbezirk „Papenholz“ (westlich der Bahnlinie, nördlich der B 65) dem Grundschulbezirk der Astrid – Lindgren – Grundschule zugeschlagen werden.

Hier ist anzumerken, dass den Eltern derzeit ein Wahlrecht nach § 63 Absatz 4 Satz 2 NSchG zusteht, so daß ein Teil dennoch bei der Grundschule Breite Straße verbleiben wird. Die Wahlmöglichkeit kann aber auch an einer anderen Ganztagssgrundschule des gleichen Schulträgers bedient werden.

 

Redaktionell ist in der Schulbezirkssatzung die vor zwei Jahren erfolgte Verlagerung des Schulkindergartens an die Astrid – Lindgren – Schule noch nachzuziehen.

 

Da die Kinder, die von der Änderung betroffen wären bereits angemeldet sind, sollte auf Wunsch der Eltern bei Geschwisterkindern Einzelfalllösungen getroffen werden.

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

2023   16.000 €

2024   40.000 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Synopse der Satzungsänderung (66 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich geänderte Schulbezirkssatzung (57 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Veränderung der Einschulungszahlen ab 2023 (29 KB)    
Stammbaum:
2022/0227   Änderung der Schulbezirkssatzung ab dem Schuljahr 2023/2024   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage
2022/0227-1   Änderung der Schulbezirkssatzung ab dem Schuljahr 2023/2024   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage