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Vorlage - 2022/0229
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Nach § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH erteilt der Rat der Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS) die Weisung, den Auftrag für die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak & Partner aus Bremen zu erteilen und der Vertreter*in der Stadtwerke Sehnde GmbH in der Gesellschafterversammlung der EVS zu entsprechender Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der EVS zuzustimmen. Dementsprechend wird die Vertreter*in der Stadtwerke Sehnde in der Gesellschafter- versammlung der Energieversorgung Sehnde GmbH von dem Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH ebenfalls zu dieser Beschlussfassung angewiesen.
Sachverhalt:Der § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS) vom 15.08.2018 legt fest, dass von der jeweiligen Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung verbundener Unternehmen zu fassende Beschlüsse der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke bedürfen. Dazu gehören auf Grund der Beteiligungsverhältnisse auch die Energieversorgung Sehnde GmbH (EVS) und damit auch die Bestellung des Abschlussprüfers für die EVS.
Weiterhin ist in § 11 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der SWS geregelt, dass die Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der SWS immer an Weisungen gebunden ist, die der Rat erteilt. Das bedeutet, dass die Vertreter*in in der Gesellschafterversammlung der SWS der Beschlussfassung zur Anweisung der Vertreter*in in der Gesellschafterversammlung der EVS für Beschlüsse zur Bestellung eines Abschlussprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses der EVS auch einer Weisung des Rates bedarf.
Der Aufsichtsrat der EVS hat per Umlaufbeschluss folgenden Beschluss gefasst:
Der Aufsichtsrat der Energieversorgung Sehnde GmbH beschließt, die Geschäftsleitung zu beauftragen, den Auftrag für die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak & Partner (Bremen) zu erteilen.
Die Gesellschafterversammlung der EVS wird voraussichtlich am 06.12.2022 folgenden Beschluss fassen:
Die Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Sehnde beschließt, vorbehaltlich der Weisung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH, den Auftrag für die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak & Partner (Bremen) zu erteilen.
Nach § 12 Abs. 1 Buchstabe l) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH erteilt der Rat der Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der SWS die Weisung, den Auftrag für die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Göken, Pollak & Partner aus Bremen zu erteilen und der Vertreter*in der Stadtwerke Sehnde GmbH in der Gesellschafterversammlung der EVS zu entsprechender Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der EVS anzuweisen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:./. |