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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2023/0240
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschluss des Innenstadtkonzeptes: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt das Innenstadtkonzept „Neue Mitte Sehnde“.
2. Konkretisierungsauftrag: Die Verwaltung wird beauftragt, die empfohlene städtebauliche Entwicklung gemäß Vorgabe zur Priorisierung durch den Rat der Stadt Sehnde weiter zu konkretisieren und in die Finanzplanung einzustellen.
Sachverhalt:In der Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt am 17.01.2023 hat das Büro Planerzirkel Hildesheim gemeinsam mit Michelmann Architekten sowie Verkehrsplanung Zacharias, Hannover das Innenstadtkonzept „Neue Mitte Sehnde“ erstmalig vorgestellt. Am 27.01.2023 erfolgt eine Präsentation, in der die interessierte Öffentlichkeit Gelegenheit zur Diskussion der Ergebnisse erhält.
Das Innenstadtkonzept dient als wichtiges Planungsinstrument für eine vorausschauende und geordnete städtebauliche Entwicklung. Es dient bei der Steuerung von Entwicklungen im Ortskern Sehndes in den nächsten Jahren als Leitbild und Entscheidungshilfe. Dazu liefert das Konzept vielfältige mögliche Bausteine für die Umsetzung. Im Innenstadtkonzept „Neue Mitte Sehnde“ werden die Ergebnisse vorliegender städtebaulicher Schwerpunktkonzepte wie Einzelhandelskonzept, Verkehrsentwicklungsplan sowie Biodiversitätskonzept zusammengeführt.
Mit dem Beschluss der Ergebnisse werden die getroffenen Aussagen darüber hinaus als abwägungsrelevanter öffentlicher Belang in zukünftigen Bauleitplanungsverfahren verankert. Nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB sind die Ergebnisse von der Gemeinde beschlossener städtebaulicher Planungen bei Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen. Zweck dieser Vorschrift ist vor allem, eine Verbindung zwischen informellen städtebaulichen Planungen mit der Bauleitplanung herzustellen und insbesondere deren Umsetzung durch Bauleitpläne zu unterstützen. Gegenstand der Berücksichtigungspflicht ist das Ergebnis eines Konzepts, d.h. der von der Gemeinde beschlossene Planinhalt. Da die Ergebnisse der informellen Planung der Abwägung unterliegen, kommt ihnen nicht die Funktion von bindenden Vorentscheidungen zu. Das heißt auch, dass die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung des Konzeptes im Weiteren politisch zu beraten sein werden.
Weiteres Vorgehen: Nach Festlegung von Prioritäten der Maßnahmen durch den Rat der Stadt Sehnde wird die Verwaltung die Schaffung der erforderlichen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen weiterverfolgen und in den notwendigen Austausch mit externen Akteuren wie Straßenbaulastträgern, privaten Grundstückseigentümern eintreten. Durch den Beschluss der Ergebnisse des Innenstadtkonzeptes entstehen zunächst noch keine finanziellen Auswirkungen. Kosten entstehen erst bei Umsetzung von Maßnahmen. Hierzu erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung. . Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Innenstadtkonzept „Neue Mitte Sehnde“ - Lageplan und Bericht
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