Inhaltsbereich

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2022/0191-2  

Betreff: Änderung der Richtlinie zur Förderung der Sportvereine im Gebiet der Stadt Sehnde;
hier: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 12.09.2022 zur Unterstützung im Rahmen der Energiekrise
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2022/0191
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Vorberatung
02.02.2023 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
23.03.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Ergänzung Sportförderrichtlinie

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a.) Der Fachauschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu c.) zu fassen.

b.) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor den Beschluss zu c.) zu fassen.

c.) Der Rat beschließt die Ergänzung der Sportförderrichtlinie um den § 7 a. Die benötigten Mittel reduzieren den Haushaltsansatz für Sportfördermittel im Jahr 2023.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die CDU - Fraktion im Rat der Stadt Sehnde hat mit Antrag vom 12.09.2022 eine Unterstützung für Sehnder Sportvereine beantragt, die durch steigende Energiekosten Mehrkosten zu tragen haben.

Der Antrag wurde erstmalig am 03.11.2022 im Fachausschuss 2 beraten. Seinerzeit war noch unklar, welche Unterstützungsmöglichkeiten es für betroffene Vereine noch geben wird. Inzwischen hat das Land Niedersachsen dem Landessportbund genau für diese Fälle Mittel zugewiesen, um die Vereine zu unterstützen.

Der LSB bezuschusst daher die Mehrausgaben mit bis zu 70 % und maximal 200.000 € je Antragssteller. Antragsberechtigt sind dort Vereine, die Mitglied im Landessportbund sind.

 

Auf Basis dieser Richtlinie schlägt die Verwaltung die Ergänzung der Sportförderrichtlinie um einen § 7 a vor. Der Text ist beigefügt.

Die Vereine sollen demnach einen Eigenanteil von 30 % der durch Preissteigerungen bedingten Mehraufwendungen tragen. Die Förderung der Stadt erfolgt nachrangig und ergänzt die LSB – Förderung, sofern nicht 70 % gezahlt werden.
Der Sportring Sehnde ist im Rahmen seiner Sitzung am 17.01.2023 über den Entwurf infomiert worden.

Antragsberechtigt sollen alle Vereine sein, die auch nach der Sportförderrichtlinie antragsberechtigt sind. Neben kultutreibenden Vereine würden hierzu auch Sportvereine gehören, die nicht Mitglied im Landessportbund sind.

 

Vereine, die beim LSB antragsberechtigt sind und eine entsprechende Bewilligung erhalten , würden keine ergänzende Hilfe seitens der Stadt mehr beanspruchen können.
 


 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

18.000 €

Max. 18.000 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Ergänzung Sportförderrichtlinie (34 KB)    
Stammbaum:
2022/0191   Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 12.09.2022 hier: Unterstützung unserer Sehnder Vereine im Rahmen der Energiekrise   Stab Gremienbetreuung   Beschlussvorlage
2022/0191-1   Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 12.09.2022 hier: Unterstützung unserer Sehnder Vereine im Rahmen der Energiekrise   FD Finanzen   Beschlussvorlage
2022/0191-2   Änderung der Richtlinie zur Förderung der Sportvereine im Gebiet der Stadt Sehnde; hier: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 12.09.2022 zur Unterstützung im Rahmen der Energiekrise   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage
2022/0191-2-1   Änderung der Richtlinie zur Förderung der Sportvereine im Gebiet der Stadt Sehnde; hier: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Sehnde vom 12.09.2022 zur Unterstützung im Rahmen der Energiekrise   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage