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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2022/0191-2
Beschlussvorschlag:a.) Der Fachauschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu c.) zu fassen. b.) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor den Beschluss zu c.) zu fassen. c.) Der Rat beschließt die Ergänzung der Sportförderrichtlinie um den § 7 a. Die benötigten Mittel reduzieren den Haushaltsansatz für Sportfördermittel im Jahr 2023.
Sachverhalt:Die CDU - Fraktion im Rat der Stadt Sehnde hat mit Antrag vom 12.09.2022 eine Unterstützung für Sehnder Sportvereine beantragt, die durch steigende Energiekosten Mehrkosten zu tragen haben. Der Antrag wurde erstmalig am 03.11.2022 im Fachausschuss 2 beraten. Seinerzeit war noch unklar, welche Unterstützungsmöglichkeiten es für betroffene Vereine noch geben wird. Inzwischen hat das Land Niedersachsen dem Landessportbund genau für diese Fälle Mittel zugewiesen, um die Vereine zu unterstützen. Der LSB bezuschusst daher die Mehrausgaben mit bis zu 70 % und maximal 200.000 € je Antragssteller. Antragsberechtigt sind dort Vereine, die Mitglied im Landessportbund sind.
Auf Basis dieser Richtlinie schlägt die Verwaltung die Ergänzung der Sportförderrichtlinie um einen § 7 a vor. Der Text ist beigefügt. Die Vereine sollen demnach einen Eigenanteil von 30 % der durch Preissteigerungen bedingten Mehraufwendungen tragen. Die Förderung der Stadt erfolgt nachrangig und ergänzt die LSB – Förderung, sofern nicht 70 % gezahlt werden. Antragsberechtigt sollen alle Vereine sein, die auch nach der Sportförderrichtlinie antragsberechtigt sind. Neben kultutreibenden Vereine würden hierzu auch Sportvereine gehören, die nicht Mitglied im Landessportbund sind.
Vereine, die beim LSB antragsberechtigt sind und eine entsprechende Bewilligung erhalten , würden keine ergänzende Hilfe seitens der Stadt mehr beanspruchen können.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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