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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2023/0244
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Wehmingen empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 505 „Buchenkamp Süd“ mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung dazu.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 505 „Buchenkamp Süd“ mit örtlichen Bauvorschriften, Ortsteil Wehmingen der Stadt Sehnde ist der Satzungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 505 „Buchenkamp Süd“ im Ortsteil Wehmingen der Stadt Sehnde hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 14.11.2022 befasst. Der Verwaltungsausschuss hat dem Entwurf und der Begründung dazu zugestimmt und die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB beschlossen. Die Öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 05.12.2022 bis einschließlich 11.01.2023. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sind mit Schreiben vom 01.12.2022 von der Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB benachrichtigt und nach § 4 (2) BauGB beteiligt worden. Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine Bedenken und Anregungen mitgeteilt. Die Region Hannover und das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) haben in Ihren Stellungnahmen in Bezug auf Altlasten, Altbergbau, Baugrund und Erdfallgefährdung Hinweise gegeben, die in der Begründung bzw. der Planzeichnung aufgenommen wurden. Rechtliche Auswirkungen: Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 505 „Buchenkamp Süd“ mit örtlichen Bauvorschriften werden die Voraussetzungen für eine Wohnbebauung des ehemaligen Spielplatzes am Ende der Straße „Vor dem Berge“ geschaffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Anlage 1: Liste der beteiligten Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB - Anlage 2: 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 505 „Buchenkamp Süd“ mit örtlichen Bauvorschriften Vorlage zum Satzungsbeschuss - Anlage 3: Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 505 „Buchenkamp Süd“ mit örtlichen Bauvorschriften Vorlage zum Satzungsbeschuss
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