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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2022/0230-1
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit den betreffenden Betreibern von Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG i. V. m. § 100 Abs. 2 EEG entsprechende Verträge zur finanziellen Beteiligung der Stadt Sehnde von 0,2 ct/kw/h zu schließen. Sachverhalt:Den als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.11.2022 hat der Rat in seiner Sitzung am 22.12.2022 in den Ausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienst zur weiteren Bearbeitung verwiesen.
Entsprechend des Antrages wird die Verwaltung aufgefordert, mit den Betreibern von Windkraft- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet sowie mit Betreibern solcher Anlagen im Abstand von weniger als 2,5 Kilometer zum Stadtgebiet entsprechende Verträge über die Zahlung von 0,2 ct/kw/h zu schließen. Die entsprechenden Erträge aus diesen Verträgen sollen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen vornehmlich auf kommunalen Liegenschaften reinvestiert werden.
Die Verwaltung hat hierzu bereits im Dezember 2022 mit den betreffenden Betreibern von Windenergieanlagen im Stadtgebiet Kontakt aufgenommen, über die Änderung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) informiert und mitgeteilt, dass die Stadt Sehnde von einer finanziellen Beteiligung auch bei Bestandanlagen von Windenergieanlagen Gebrauch machen möchte. Hierzu werden kurzfristig Verhandlungen über die Abstimmung der Verträge zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Bestandsanlagen) gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG i. V. m. § 100 Abs. 2 EEG geführt. Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind im Stadtgebiet von Sehnde derzeit noch nicht vorhanden.Mit den Betreibern von Windenergieanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen, die außerhalb des Stadtgebietes in einem Abstand von weniger als 2,5 Kilometern entsprechende Anlagen betreiben, erfolgt noch eine Kontaktaufnahme, da hier noch Abstimmungsbedarf mit den jeweiligen Kommunen besteht.Über die Verwendungen der zu erzielenden Erträge, die im Haushaltsplan ab 2024 mit 30.000 € p.a. berücksichtigt wurden, sollte erst dann beschlossen werden, wenn die Höhe der genauen Einnahmen absehbar ist.
Finanzielle Auswirkungen:
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