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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2023/0242-1
Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu b) zu fassen. b) Der Rat fasst folgende Beschlüsse: 1. Gemäß § 179 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG wird von der Aufstellung konsolidierter Gesamtabschlüsse nach § 128 Abs. 4 NKomVG für die Haushaltsjahre 2015 bis einschließlich 2020 abgesehen. 2. Gemäß § 179 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG wird von der Beifügung einer Kapitalflussrechnung zum Konsolidierungsbericht für die Haushaltsjahre 2015 bis einschließlich 2021 verzichtet. 3. Die Vertreter*innen der Stadt Sehnde in den Gesellschafterversammlungen der städtischen Gesellschaften einschließlich der Tochtergesellschaft werden angewiesen, auf eine zeitnahe Zurverfügungstellung der entsprechenden Konsolidierungsdaten zur Aufstellung der konsolidierten Gesamtabschlüsse ab dem Haushaltsjahr 2021 hinzuwirken.
Sachverhalt:Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste hat in seiner Sitzung am 08.02.2023 die Beschlussvorlage Nr. 2023/0242 beraten und einstimmig empfohlen, den Beschlussvorschlag um die Ziffer 3 zu ergänzen. Hiermit soll das Ziel verfolgt werden, dass die konsolidierten Gesamtabschlüsse zukünftig zeitnah aufgestellt werden können.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:./.
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