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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2023/0252
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt –vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsrates Bolzum- den Beschluss zu d) zu fassen. b) Der Ortsrat Bolzum empfiehlt den Beschluss zu d) zu fassen. c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d) zu fassen. d) Der Rat beschließt, Herrn Joscha Warnecke unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 1. Mai 2023 bis zum 30. April 2029 zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Bolzum zu ernennen.
Sachverhalt:Die Amtszeit des bisherigen stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Bolzum endet am 30. April 2023 durch Zeitablauf. Von daher ist ein neuer stellvertretender Ortsbrandmeister zu ernennen. Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Bolzum hat in ihrer Versammlung am 18. Februar 2023 Herrn Joscha Warnecke gem. § 20 Abs. 6 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) für die Ernennung zum stellvertretenden Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Gem. § 20 Abs 4 S.3 NBrandSchG beschließt der Rat auf Vorschlag der Mitgliederversammlung und nach Anhörung des Regionsbrandmeisters über die Ernennung. Der stellvertretende Ortsbrandmeister ist für die Dauer von 6 Jahren zu berufen. Die nach § 8 Abs. 1 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (FWVO) geforderten Voraussetzungen werden von Herrn Warnecke erfüllt. Seitens des Regionsbrandmeisters bestehen keine Bedenken gegen die Ernennung.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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