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Vorlage - 2023/0269  

Betreff: Unterrichtung des Rates der Stadt Sehnde über die Entwicklung der Haushaltssituation im Haushaltsjahr 2022 nach Abschluss des Haushaltsjahres
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Kenntnisnahme
05.04.2023 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Sehnde Information ohne Beratung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Haushaltsprognose 2022

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Zur Kenntnisnahme.      

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Gemäß Ratsbeschluss ist der Rat über die Entwicklung der Haushaltssituation der Stadt Sehnde regelmäßig zu unterrichten:

 

I. Von daher wurde die als Anlage beigefügte Übersicht zum voraussichtlichen Abschluss des Ergebnishaushalts des Haushaltsjahres 2022 erstellt. Grundlage der Berechnungen der Veränderungen im Ergebnishaushalt sind die bisher bekannten Ergebnisse der Jahresrechnung 2022. Die Jahresabschlussarbeiten sind jedoch noch nicht abgeschlossen, da unter anderem die Abschreibung und die Auflösung der Sonderposten noch nicht abschließend ermittelt und gebucht sind. Von daher gibt es noch Risiken im Rahmen der Abschreibung, der Auflösung der Sonderposten, der Bildung von Rückstellungen etc., die das jetzt ausgewiesene Ergebnis noch verändern können und werden.

 

Die Höhe der Gewerbesteuererträge hat sich bei einem Ansatz von 6 Mio. € um rd. 6,7 Mio. € auf etwa 12,7 Mio. € mehr als verdoppelt. Diese Entwicklung war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung im Herbst 2020 nicht absehbar. Diese Entwicklung ist nach den vorliegenden Erkenntnissen auf die Möglichkeit der Verringerung der Vorausleistungen für die Jahre 2020 und 2021 auf Grund der Corona-Pandemie zurückzuführen. Die entsprechenden Nachzahlungen sind somit im Jahr 2022 erfolgt, was zu dem nun feststehenden Ergebnis führt. Allerdings handelt es sich hierbei überwiegend um Einmal- und Sondereffekte, die sich in den Folgejahren nicht wiederholen werden.  

 

Die Einkommen- und Umsatzsteueranteile haben sich dagegen negativ entwickelt. Bei einem Ansatz von ca. 14,7 Mio. € beträgt das Ergebnis nun rd. 14,1 Mio. €, was zu Mindererträgen von ca. 600.000 € führt.

 

Die Regionsumlage ist geringer ausgefallen als geplant. Bei einem Ansatz von 11,75 Mio. € waren insgesamt rd. 11,32 Mio. € zu zahlen. Der Grund hierfür liegt in der geringeren Steuerkraft der Stadt Sehnde im Jahr 2021, die als Grundlage für die Berechnung der Regionsumlage anzusetzen ist.

 

Auch die Schlüsselzuweisungen des Landes sind um ca. 2,3 Mio. € höher ausgefallen als geplant. Hier hat sich der Grundbetrag als Berechnungsgrundlage für die Zuweisungen in einer Höhe entwickelt, die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht absehbar war.

 

Die Personalaufwendungen sind um ca. 2,4 Mio. € geringer ausgefallen als geplant. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Personalstellen nicht oder verspätet besetzt wurden. Ein Großteil dieser Minderaufwendungen ist auf den Teilhaushalt 6 - Kindertagesstätten und Jugend -  und damit auf die unbesetzten Stellen sowie der erheblichen Personalfluktuation im Bereich der frühkindlichen Betreuung zurückzuführen. Darüber hinaus führt auch der Wegfall der Entgeltfortzahlung bei langzeiterkrankten Mitarbeiter*innen zu diesem Ergebnis. Außerdem wurde bei der Planung der Personalaufwandsansätze mit einer höheren linearen Steigerung gerechnet als sie tatsächlich eingetreten ist.

Zukünftig wird im Rahmen der Haushaltsplanung nicht mehr der Gesamtbetrag der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen veranschlagt, um die Abweichungen im Jahresergebnis entsprechend zu verringern.

 

Die Konzessionsabgaben fallen in Summe geringer als geplant aus. Insgesamt sind hier Mindererträge von rd. 220.000 € zu verzeichnen.

 

Die geplante Gewinnausschüttung der Stadtwerke Sehnde GmbH (SWS) in Höhe von
500.000 € ist ebenfalls nicht erfolgt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass durch die Übertragung des Waldbades Sehnde zum 01.01.2021 ein erheblicher Investitionsbedarf bei den SWS angefallen ist, der die Gewinnausschüttung nicht möglich macht. Dagegen stehen Minderaufwendungen für das Waldbad im städtischen Haushalt von rd. 320.000 €, was den Minderertrag in großen Teilen kompensiert.

 

Eine weitere erhebliche Ergebnisveränderung ist im Bereich der Minderaufwendungen für Sach- und Dienstleistungen festzustellen, die nach heutigen Erkenntnissen etwa 2,5 Mio. € betragen. Bedingt ist dieses Ergebnis durch Minderausgaben bei den Bewirtschaftungskosten, bei den Mieten und Pachten sowie einer erheblichen Anzahl von Einsparungen bei verschiedenen Sachkonten der einzelnen Produkte, was zu dieser Gesamteinsparung geführt hat.

 

Weitere Minderaufwendungen und Mehrerträge sind aus der beigefügten Prognose zum Ergebnishaushalt 2022 ersichtlich.

 

Insgesamt ergibt sich nach derzeitigem Stand der Jahresabschlussarbeiten eine Verbesserung des ordentlichen Ergebnishaushaltes um ca. 13,8 Mio. €, die in der Anlage im Einzelnen aufgeschlüsselt ist. Mit diesem ordentlichen Ergebnis wird statt eines planmäßige Haushaltsfehlbetrag 2022 in Höhe von 8.227.200 € nun ein Überschuss von ca. 5,6 Mio. € erwirtschaftet.

 

Hinzu kommen die Mehrerträge aus den Grundstücksverkäufen im Baugebiet Rethmar-West, die in der Planung für das Jahr 2021 vorgesehen waren, sowie der Verkauf verschiedener ehemaliger Spielplätze als Baugrundstücke. Durch diese zusätzlichen Verkäufe konnten außerordentliche Mehrerträge von ca. 825.000 € erwirtschaftet werden, so dass der Gesamtfehlbetrag von 7.968.200 € in einen Überschuss von etwa 6,6 Mio. € umgewandelt werden konnte.

 

Insgesamt wurde das Jahresergebnis 2022 damit um mehr als 14,6 Mio. € gegenüber der Haushaltsplanung verbessert. Die Hauptgründe hierfür liegen, wie oben beschrieben, in den erheblichen und nicht voraussehbaren Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer und in der Planungsunsicherheit zum Ende des Jahres 2020 während der Hochphase der Corona-Pandemie. 

 

Dieses vorläufige Ergebnis erhöht die angesparte Überschussrücklage zum Ende des Haushaltsjahres 2022 auf etwa 18 Mio. €. Somit kann diese Rücklage auch weiterhin für einen „fiktiven“ Haushaltsausgleich der Haushaltsjahre 2023 und 2024 genutzt werden. Von daher deckt die Überschussrücklage entsprechend des Haushaltssicherungs-konzeptes 2023/2024 in etwa die planmäßigen Fehlbeträge der Haushaltsjahre 2023 und 2024.

 

Diese Prognose des Ergebnishaushaltes beinhaltet die beschriebenen Risiken. Der Jahresabschluss 2022 wird zeitnah fertiggestellt, durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft und das endgültige Ergebnis dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden, sobald die rückständigen Jahresabschlüsse aufgearbeitet sind.

 

Im Finanzhaushalt musste die geplante Kreditaufnahme von 33.506.000 in Höhe von 25 Mio. € in Anspruch genommen werden. Der Betrag von ca. 8,5 Mio.€ wurde somit nicht benötigt, da verschiedene Investitionsmaßnahmen nicht durchgeführt bzw. in das Haushaltsjahr 2023 verschoben wurden.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

siehe Anlage

siehe Anlage

Aufwendungen

siehe Anlage

siehe Anlage

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

siehe Anlage

siehe Anlage

Auszahlungen

siehe Anlage

siehe Anlage

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Haushaltsprognose 2022 mit Stand vom 24.03.2023

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Haushaltsprognose 2022 (72 KB)