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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2023/0271
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Bilm empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu m) zu fassen. b) Der Ortsrat Bolzum empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu m) zu fassen. c) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu m) zu fassen. d) Der Ortsrat Höver empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu m) zu fassen. e) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu m) zu fassen. f) Der Ortsrat Müllingen-Wirringen empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu m) zu fassen. g) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu m) zu fassen. h) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu m) zu fassen. i) Der Ortsrat Wassel empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu m) zu fassen. j) Der Ortsrat Wehmingen empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu m) zu fassen. k) Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu m) zu fassen. l) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu m) zu fassen. m) Der Rat beschließt die Aufnahme der in der Anlage aufgeführten Personen in die Schöffenvorschlagsliste für die Amtsperiode 2024-2028. .
Sachverhalt:Gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) hat die Stadt Sehnde alle fünf Jahre eine Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen aufzustellen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Die jetzige Amtsperiode endet am 31. Dezember 2023, so dass eine neue Vorschlagsliste zu erstellen ist. Die Zahl der von der Stadt Sehnde vorzuschlagenden Personen ist vom Präsidenten des Landgerichts Hildesheim mit Verfügung vom 9. Dezember 2022 bestimmt worden. Danach sind mindestens 19 Personen zu benennen Alle vorgeschlagenen Personen haben sich selber beworben, entweder aufgrund von Aufrufen in Presse und Internet oder Anschreiben, die seitens der Stadt Sehnde an Schöff*innen oder Bewerber*innen der letzten Wahlperiode versandt wurden. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Schöffenvorschlagsliste Auszug GVG
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