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Vorlage - 2023/0278  

Betreff: 40. Änderung des Flächennutzungsplans für das Stadtgebiet der Stadt Sehnde ohne die Exklaven im Altwarmbüchener Moor
hier: Aufhebung des Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Vorberatung
11.03.2024 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
12.03.2024 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
18.04.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
F40_Plan_Entwurf_Einzelteile

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Der Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sehnde wird aufgehoben.

 

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Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Sehnde hat am 22.07.2015 den Aufstellungsbeschluss (BV 2015/0239) für die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sehnde gefasst.

 

Zuletzt hat sich der Verwaltungsausschuss der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 25.02.2019 mit der 40. Änderung des Flächennutzungsplans befasst und den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (BV 2019/0457) gefasst. Die Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat aufgrund einer veränderten Rechtslage nicht stattgefunden.

 

Zwischenzeitlich haben sich die gesetzlichen Grundlagen hinsichtlich der Planung von Standorten für Windenergieanlagen maßgeblich verändert. Somit entfallen wesentliche Voraussetzungen für die Durchführung des begonnenen Bauleitplanverfahrens. Die Aufhebung dieses Verfahrens wir daher vorgeschlagen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

Geltungsbereich der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sehnde mit Teilbereichen –Entwurf zum Entwurfs- und Auslegungsbeschluss-

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich F40_Plan_Entwurf_Einzelteile (3999 KB)