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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2023/0290
Sachverhalt:Die Gemeindewahlleitung ist gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) der Bürgermeister / die Bürgermeisterin, die stellvertretende Gemeindewahlleitung ist gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 NKWG dessen Stellvertreter / dessen Stellvertreterin im Amt.
Aufgrund des Ausscheides von Frau Bettina Conrady aus dem Amt der Ersten Stadträtin ist es notwendig geworden Frau Anne Günther als neue Erste Stadträtin für das Amt der stellvertretenden Gemeindewahlleitung gemäß § 7 Abs. 3 Niedersächsischer Kommunalwahlordnung (NKWO) durch den Ratsvorsitzenden zur Wahrung des Gebots der Neutralität und Objektivität im Amt sowie zur Verschwiegenheit über die bei der amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen zu vereidigen. Anlage/n:
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