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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2023/0328
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt dem Rat vor, den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat fasst folgenden Beschluss:
Die/Der Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH wird gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages beauftragt, in der Sitzung der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH den folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
Sachverhalt:Die Stadt Sehnde beabsichtigt unter Einbeziehung eines strategischen Partners die Gründung einer neuen Tochtergesellschaft der Stadtwerke Sehnde GmbH. Der strategische Partner ist die Volksbank Immobilien- und Baulandentwicklungsgesellschaft Hildesheim-Lehrte-Pattensen mbH. Die Firma der neuen Gesellschaft lautet "SIG Sehnder-Immobilienentwicklungs-Gesellschaft mbH".
Der Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Erschließung, die Bebauung, die Nutzung, die Veräußerung und die Verwaltung und Vermietung/Verpachtung von bebauten und unbebauten Grundstücken in und im Umkreis der Stadt Sehnde, der Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken und entsprechenden Beteiligungen und die Entwicklung und Nutzung von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung von erneuerbaren Energien auf eigenen oder fremden Grundstücken.
Beide Gesellschafter bringen Stammkapital von jeweils 12.500 Euro in die Gesellschaft ein und sind damit gleichberechtigt. Die Organe der Gesellschaft sind die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung.
Die Zusammensetzung, die Aufgaben und weitere Details zu den einzelnen Organen ist im beiliegenden Gesellschaftsvertrag näher erläutert.
Die Gründung der neuen Gesellschaft soll im 4. Quartal 2023 erfolgen.
Gemäß § 12 Abs. 1 Buchstabe d) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH hat die Gesellschafterversammlung über den Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen zu entscheiden.
Von daher wird vorgeschlagen, die/den Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages zu beauftragen, in der Sitzung der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH den folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
1. Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH beschließt auf Grundlage des anliegenden Gesellschaftsvertrags die Beteiligung der Stadtwerke Sehnde GmbH an der SIG Sehnder-Immobilienentwicklungs-Gesellschaft mbH mit Sitz in Sehnde.
2. Die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH beauftragt die Geschäftsführerin der Stadtwerke Sehnde GmbH, Frau Natalie Heinrichs, die Gründung der SIG Sehnder-Immobilienentwicklungs-Gesellschaft mbH gemeinsam mit der Volksbank Immobilien- und Baulandentwicklungsgesellschaft Hildesheim-Lehrte-Pattensen mbH durchzuführen.
3. Gemäß § 5 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrags ist jeder Gesellschafter berechtigt, eine/n Geschäftsführer*in seines Vertrauens zu entsenden. Die Gesellschafterversammlung beschließt, Frau Natalie Heinrichs als Geschäftsführerin in die SIG Sehnder-Immobilienentwicklungs-Gesellschaft mbH zu entsenden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Gesellschaftsvertrag der Sehnder-Immobilienentwicklungs-Gesellschaft mbH
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