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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2023/0336
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufhebungsbeschluss: Die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 26.07.2006 zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der 28. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 351 "Lehrter Straße - Wertstoffhof" in der Gemarkung Sehnde der Stadt Sehnde wird beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich liegt südwestlich angrenzend an der Kreuzung „Kommunale Entlastungsstraße – B443“. Der Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. Der Kartenauszug ist Bestandteil des Beschlusses. Sachverhalt:Aufgrund der Zusammenlegung der Wertstoffhöfe von Lehrte und Sehnde wurde ein neuer gemeinsamer Standort gesucht. In Sehnde waren zwei Standorte für einen möglichen Wertstoffhof angedacht, ein möglicher Standort war an der Kreuzung zwischen Kommunaler Entlastungsstraße und B443 (Lehrter Straße), ein anderer Standort war im Gewerbegebiet „Borsigring“. Um den gemeinsamen Wertstoffhof an der Kreuzung zwischen Kommunaler Entlastungsstraße (KES) und B443 realisieren zu können, wurde ein Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Fassung des Aufstellungsbeschlusses am 26.07.2006 eingeleitet. Der gemeinsame Standort des Wertstoffhofes wurde schließlich im Gewerbegebiet „Borsigring“ realisiert. Das eingeleitete Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung eines Bebauungsplans wurde eingestellt. Da das Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 351 „Lehrter Straße – Wertstoffhof“ nicht weitergeführt wird, sind die Beschlüsse zur Aufhebung des Verfahrens zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Geltungsbereich und Auszug aus dem Flächennutzungsplan 2006 mit den beiden Standorten für einen Wertstoffhof.
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