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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2023/0339
Beschlussvorschlag:a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen. c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
Sachverhalt:Der von der Stadtwerke Sehnde GmbH in Abstimmung mit der Betriebsleitung aufgestellte Haushaltsplan 2024 für den Eigenbetrieb – Stadtentwässerung Sehnde – mit der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Geschäftsjahre 2025 bis 2027 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Außerdem ist der Investitionsplan 2024 der Stadtwerke Sehnde GmbH für den Bereich Abwasser und die mittelfristige Investitionsplanung für die Geschäftsjahre 2025 bis 2027 beigefügt. Der Investitionsplan ist gem. § 5 Ziffer 2 des Entsorgungsvertrages zwischen der Stadt und der Stadtwerke GmbH in Abstimmung mit der Stadtentwässerung aufgestellt worden und bedarf der Zustimmung des Rates. Die von der Kommunalaufsichtsbehörde der Region Hannover geforderte Haushaltssatzung für den Haushaltsplan 2024 ist rechtlich nicht erforderlich. Auf Wunsch der Kommunalaufsicht wird die Haushaltssatzung 2024 ausschließlich nachrichtlich beigefügt. Der Frischwasserverbrauch und der damit verbundene Ertrag aus der Abwassermenge wird nach heutiger Schätzung im Vergleich zum Planansatz des Jahres 2023 um 3.918 cbm auf 1.072.818 cbm steigen. Im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung wurde die Prognose der zu veranlagenden versiegelten Flächen um 36.262 qm auf 1.974.597 qm erhöht. Die Schmutzwassergebühr wurde zum 01.01.2024 von 3,55 €/m³ auf 3,90 €/m³ angehoben. Die Gesamtsumme der Erträge beläuft sich auf 6.728.700 € und die der Aufwendungen ebenfalls auf 6.728.700 €. Folglich ist der Haushalt 2024 ausgeglichen. Die größte Aufwandsposition im Ergebnishaushalt ist das Betreiberentgelt, das nach dem abgeschlossenen Entsorgungsvertrag zu entrichten ist. Das Betreiberentgelt für das Wirtschaftsjahr 2024 steigt gegenüber dem Planansatz 2023 um 734.100 € auf 5.702.700 €. Die Ermittlung des Betreiberentgeltes ist auf Seite 7 der Anlage „Haushaltsplan 2024“ zu dieser Beschlussvorlage im Einzelnen aufgeführt. Die weiteren Positionen des Ergebnishaushaltes 2024 sind entsprechend angepasst und fortgeschrieben worden. Sie sind auf Seite 6 der Anlage „Haushaltsplan 2024“ erläutert. Dabei ist zu beachten, dass die Planansätze 2023 im Hinblick auf Abweichungen zum voraussichtlichen Ergebnis 2023 nicht überarbeitet wurden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Haushaltsplan 2024 des Eigenbetriebes Stadtentwässerung sowie nachrichtliche Haushaltssatzung
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