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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2023/0349
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Der Rat nimmt das Anhörungsverfahren zum Plan nach § 41 FlurbG vom Amt für regionale Landesentwicklung zur Kenntnis und stimmt zu, dass die Verwaltung der Stadt Sehnde hierzu keine Stellungnahme abgibt.
Sachverhalt:Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Billerbach-Rethmar ist die Stadt Sehnde als Trägerin öffentlicher Belange im Anhörungsverfahren zum Plan nach § 41 FlurbG (Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan) hinzugezogen worden. Die darin beschriebenen Maßnahmen sind insgesamt mit der Stadt Sehnde abgestimmt und betreffen insbesondere Maßnahmen zu den geltenden Bebauungsplänen in Rethmar. Beschrieben sind diese im angefügten Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen unter Nr. 700-706. Aus diesem Grund nimmt die Stadt den Plan zur Kenntnis und wird keine Anregungen oder Hinweise in Form einer Stellungnahme an das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser abgeben.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Verzeichnis der Anlagen und Festsetzungen - Karte zum Plan nach § 41 FlurbG
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