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Vorlage - 2023/0367
Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu b) zu fassen.
b) Der Rat der Stadt Sehnde nimmt den als Anlage beigefügten Gleichstellungsplan der Stadt Sehnde für die Jahre 2024 bis 2026 zur Kenntnis.
Sachverhalt:Seit dem 01.01.2011 ist das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) in seiner derzeit gültigen Fassung in Kraft. Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz stellt eine wesentliche gesetzliche Grundlage für die Gleichstellung- und Chancengleicht dar.
Ziel des Gesetzes ist es, Frauen und Männern eine gleichberechtigte Stellung innerhalb der Stadtverwaltung und den städtischen Einrichtungen zu verschaffen, Unterrepräsentanzen abzubauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern.
Um diese Ziele zu erreichen, sieht § 15 NGG vor, dass jede Dienststelle mit mindestens 50 Mitarbeiter*innen einen Gleichstellungsplan erstellt. Mit dem Gleichstellungsplan werden konkrete Ziele und Maßnahmen festgelegt.
Der Gleichstellungsplan für die Stadt Sehnde für die Jahre 2024 bis 2026 ist als Anlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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