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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2023/0368
Beschlussvorschlag:
a) Der Ausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat nimmt das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2022 in der mit
Sachverhalt:
Gemäß § 5 Nieders. Kommunalabgabengesetz (NKAG) erheben die Gemeinden für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Die Kosten sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln.
Mit dem anliegenden Betriebsabrechnungsbogen der Straßenreinigung des Jahres 2022 wird das betriebswirtschaftliche Ergebnis vorgelegt. Das Ergebnis schließt mit einem Überschuss in Höhe von 57.236,33 € ab, was einem Kostendeckungsgrad von rund 115 % entspricht.
Die Straßenreinigungsgebühr wurde zunächst ab dem Jahr 2022 auf 1,80 € pro Reinigungsmeter angehoben, um entstandene Fehlbeträge ausgleichen zu können. Ab dem Jahr 2023 wurde die Gebühr dann auf 2,16 € pro Reinigungsmeter angepasst, um die gestiegenen Kosten abzufangen.
Die Zwischenkalkulation des Jahres 2023 beruht auf den bis September entstandenen sowie bis Ende dieses Jahres voraussichtlichen Kosten. Danach wird, Stand jetzt, ein Überschuss von 84.200 € erwirtschaftet werden. Hier wurde ursprünglich mit einem Überschuss von 27.300 € gerechnet.
Die Gebührenkalkulation 2024 basiert darauf, dass sich Art und Umfang der Straßenreinigung nicht ändern. Auch wird davon ausgegangen, dass die Kooperation mit der Abfallwirtschaft Region Hannover wie bisher fortgesetzt wird. Die Kosten im Bereich des Winterdienstes sind auf der Grundlage eines durchschnittlichen Winters kalkuliert. Hier wird mit einem Überschuss von 85.500 € gerechnet.
Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass für die Jahre 2023 und 2024 keine endgültigen Ergebnisse vorliegen und hinsichtlich des Winterdienstes große Ausgabeschwankungen möglich sind. Sollten sich durch einen Wintereinbruch die Kosten erhöhen, ist eine Deckung durch die prognostizierten Überschüsse möglich. Sollte der Winter ebenso verlaufen wie im letzten Jahr, wird eine Gebührensenkung erforderlich. Aus den vorgenannten Gründen wird empfohlen, den bisher gültigen Gebührensatz für 2024 beizubehalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1 - Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung Anlage 2 - Übersicht der Fehlbeträge und Überschüsse in der Straßenreinigung Anlage 3 - Betriebsabrechnung 2022
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