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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2023/0369
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zufassen.
c) Der Rat beschließt einen überplanmäßigen Aufwand und eine überplanmäßige Auszahlung im Produkt 3611000 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen - für das Sachkonto - 4331047 – Zuschüsse zu den Kitagebühren - in Höhe von 85.000,00 €.
Deckungsmittel stehen als Minderaufwendungen im Produkt 3650100 – Tageseinrichtungen für Kinder in freier Trägerschaft – beim Sachkonto 4318001 – Zuschüsse an übrige Bereiche – in ausreichender Höhe zur Verfügung.
Sachverhalt:Derzeit besuchen 32 Kinder, die ihren Wohnsitz in der Stadt Sehnde haben, eine Kindertagesstätte in einer anderen Kommune. Hierüber haben alle Kommunen in der Region Hannover eine Vereinbarung zum Interkommunalen Kostenausgleich geschlossen, die unter anderen die Kostensätze zur Beteiligung an den Betriebskosten regelt. So hat die jeweilige Wohnortkommune einen Betriebskostenzuschuss an die Kommune zu zahlen, in das Kind eine Kindertagesstätte besucht. Die Sätze sind abhängig von der besuchten betreuungsform (Kindergarten, krippe oder Hort) und der in Anspruch genommenen Betreuungsstunden. So liegen die monatlichen Pauschalen zwischen 338,00 Euro (Kindergarten halbtags ohne Mittagessen) und 596,00 Euro (Krippe ganztags). Die aktuelle Rechtsprechung spricht dem Elternwunsch zum Besuch einer bestimmten Kindertagesstätte, insbesondere dann, wenn diese die Vereinbarkeit von Familie und Beruf deutlich verbessert (z.B. Betriebskitas) oder ein spezielles pädagogisches Angebot vorhält, höchste Priorität zu. Dies hat zur Folge, dass nahezu kein Antrag auf Interkommunalen Kostenausgleich/Besuch eine Kita außerhalb der Wohnsitzkommune mehr abgelehnt werden kann, sofern die aufnehmende Kommune/Kindertagesstätte hiermit einverstanden ist. Auch dann nicht, wenn ein Kitaplatz mit identischen Betreuungszeiten in der Wohnortkommune angeboten werden kann. Dieser Umstand und die erhebliche Anhebung der Pauschalen in den vergangenen zwei Jahren durch Abschluss einer neuen Interkommunalen Vereinbarung hat zu einer drastischen Kostensteigerung in diesem Bereich geführt. So betrug bis zum Neuabschluss der Vereinbarung die Pauschale für eine achtsündige Krippenbetreuung 336,00 Euro, jetzt liegt diese bei 596,00 Euro. Auch wurde in der bisherigen Vereinbarung stundengenau abgerechnet. Die neue Vereinbarung beinhaltet eine Pauschalisierung in ganztags (8 oder mehr Betreuungsstunden), dreivierteltags (6 bis unter 8 Stunden), halbtags mit Essen (5 bis unter 6 Stunden) und halbtags ohne Essen (4 bis unter 6 Stunden). Dies hat dazu geführt, dass sich die Kosten für den interkommunalen Kostenausgleich drastisch erhöht haben, so dass der Ansatz für das laufende Haushaltsjahr nicht auskömmlich ist. Darüber hinaus werden auf demselben Sachkonto die Zuschüsse zu den Kitagebühren für Fälle der Wirtschaftlichen Jugendhilfe bei den Freien Trägern gebucht. Hier wurde bei der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt, dass durch den Anstieg an Freien Trägern mit sehr großen Einrichtungen auch die Fälle an Wirtschaftlicher Jugendhilfen steigen werden und somit Mehrkosten entstehen. Bei einem Haushaltsansatz von 130.000 € werden in Summe insgesamt 85.000,00 Euro zusätzlich benötigt, die überplanmäßig zur Verfügung zu stellen sind. Deckungsmittel stehen ebenfalls im Teilhaushalt 6 - Kindertagesstätten und Jugend - zur Verfügung, da es im Bereich Zuschüsse zur Defizitabdeckung für Kitas in freier Trägerschaft durch die spätere Inbetriebnahme der Kita Maschwiese zu erheblichen Minderaufwendungen gekommen ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:./.
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