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Vorlage - 2023/0374
Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird beauftragt, für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung das Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Sachverhalt:Um die Klimaziele auf globaler, europäischer und nationaler Ebene sowie auf Landesebene zu erreichen, ist eine vollständige Transformation des Energiesystems erforderlich. Eine der größten Herausforderungen ist dabei, den Wärmesektor zu dekarbonisieren, also langfristig ohne fossile Energieträger auszukommen. Dieser Sektor – auf den aktuell mehr als die Hälfte des jährlichen Endenergieverbrauchs entfällt – umfasst das Heizen von Gebäuden, die Warmwasserbereitung, die Bereitstellung von Prozesswärme aber auch das Kühlen. Knapp 90% dieser Energie werden dabei derzeit noch aus fossilen Brennstoffen erzeugt.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentrales Instrument für eine klimaneutrale Stadtentwicklung und für das Erreichen eines klimaneutralen Gebäudebestandes. Der große Mehrwert einer kommunalen Wärmeplanung besteht darin, dass sie kommunalen Entscheidungsträger*innen, der Verwaltung in Kooperation mit den städtischen Gesellschaften sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen strategischen Fahrplan und Handlungsmöglichkeiten für eine erfolgreiche Wärmewende für die kommenden Jahre liefert. Der Fokus aller Überlegungen und Strategien wird dabei auf das Ziel der klimaneutralen Wärmeversorgung zum Jahr 2040 gelegt.
Die Aussagen des kommunalen Wärmeplans sind nicht verpflichtend, dienen jedoch als Grundlage für die weitere Stadt- und Energieplanung und müssen daher an den jeweiligen kommunalen Schnittstellen konsequente Beachtung finden.
Außerdem zeigt sie für alle Bürgerinnen und Bürger transparent auf, wie der Umbau der Wärmeversorgung, parallel zur Entwicklung des Wärmeverbrauchs erfolgen soll.
Die kommunale Wärmeplanung wird in enger Zusammenarbeit mit der EVS durchgeführt. Sie betrifft das gesamte Gebiet der Stadt und die Sektoren private Haushalte, Gewerbe/Handel/ Dienstleistungen, Industrie und öffentliche Liegenschaften und beinhaltet folgende Schritte:
1. Bestandsanalyse: Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und der daraus resultierenden Treibhausgas-Emissionen, einschließlich Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und den Baualtersklassen, und der Wärmeversorgungsstruktur.
2. Potenzialanalyse: Ermittlung der Potenziale zur Senkung des Wärmebedarfs sowie Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale für erneuerbare Energien und Abwärme.
3. Zielszenario: Berechnungen darüber, wie sich der Wärmebedarf und die Wärmeversorgungsstruktur bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus entwickeln müssen, um bis zum Jahr 2040 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu erreichen.
4. Wärmewendestrategie: Formulierung eines Transformationspfads zur Umsetzung des Kommunalen Wärmeplans, mit ausgearbeiteten Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und Zeitplan für die nächsten Jahre und einer Beschreibung möglicher Maßnahmen für die Erreichung der erforderlichen Energieeinsparung und der klimaneutralen Deckung des Wärmeenergiebedarfs.
Nach dem niedersächsischen Klimaschutzgesetz ist Sehnde als Grundzentrum derzeit noch nicht zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet. Mit der Novellierung des Gesetzes wird eine entsprechende Verpflichtung allerdings in den kommenden Jahren erwartet. Durch die Auseinandersetzung mit dem Thema – bevor die Wärmeplanung zukünftig für alle Kommunen zur Pflichtaufgabe wird – war es außerdem möglich eine Förderung für Erstellung der Wärmeplanung zu beantragen.
Die Stadt Sehnde hat im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz mit Schreiben vom 23.10.2023 eine Förderzusage für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung erhalten. Es handelt sich um eine 100% Förderung mit einer maximalen Fördersumme von 123.000€. Sämtliche Mehrausgaben werden daher durch Mehreinnahmen gedeckt. Die Beschlussfassung zur Abbildung im Haushalt erfolgt gesondert im Jahr 2024.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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