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Vorlage - 2023/0375  

Betreff: Standortkonzept PV-Freiflächenanlagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
12.12.2023 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
21.12.2023 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Kriterienkatalog_Gesamtbewertung
Anlage 2_ PV_Privilegierungskorridor (002)
Anlage 3_Stellungnahmen Arbeitskreis

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Beschlussvorschlag:

1. Standortkonzept mit Kriterienkatalog und den damit einhergehenden Flächenkategorisierungen

Das in der Anlage 1 zur Beschlussvorlage 2023/0375 aufgeführte Standortkonzept wird als anlassbezogene Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet beschlossen.

 

 

2. Festlegung auf Privilegierte Flächen als Potentialflächen zur Ausweisung von PV-Freiflächenanlagen

Es wird beschlossen, außerhalb der privilegierten Flächen (§35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB) keine Bauleitplanung zur Realisierung von regulären PV-Freiflächenanlagen zu betreiben (siehe Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2023/0375). Dieser Beschluss gilt fortlaufend bis zur Beschlussfassung über ein anderweitiges Handlungsziel.

 

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Sachverhalt:

Das EEG 2023 sieht vor, dass bis 2030 mindestens 80% des in Deutschland verbrauchten Stroms aus Erneuerbaren Energien stammen sollen.

Vom Land Niedersachsen sind hierfür Leistungsziele für PV-Freiflächenanlagen gesteckt. Für Sehnde entsprechen diese Vorgaben einer räumlichen Belegung von 0,47% des Stadtgebietes (= ca. 42 ha).

Grundsätzlich weist das BauGB Photovoltaikanlagen nicht den privilegierten Anlagen zu, so dass sie i. d. R. eine Bauleitplanung mit Darstellung einer Sonderbaufläche und Festsetzung eines Sondergebietes im Bebauungsplan als planungsrechtliche Voraussetzung benötigen.

Eine Ausnahme bildet die seit 2023 gültige Teilprivilegierung von PV-Freiflächenanlagen auf Autobahnen sowie auf Schienenwegen des übergeordneten Netzes inkl. 200m – Korridor, die keine gesonderte Bauleitplanung erforderlich macht (§35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB).

 

Zu diesen Erfordernissen haben auch folgende Anträge der politischen Vertretungen Bezug genommen:

  • Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.11.2021 (BV 2021/0018-1)
  • Antrag der AfD-Fraktion vom 20.02.2022 (BV 2022/084-1)
  • Antrag der FDP-Fraktion vom 28.03.2022 (BV 2022/0122-1)

 

Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund der zunehmenden Nachfrage von Investoren hat die Stadt Sehnde in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister (NWP Planungsgesellschaft) ein eigenes (räumliches) Regelwerk als Beurteilungsgrundlage für die Entwicklung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen erarbeitet.

Dieses Konzept bietet eine Grundlage für die anlassbezogene Entscheidung, ob ein beantragter Standort geeignet ist und eine Bauleitplanung betrieben werden soll.

Zudem wird die Frage geklärt, inwieweit die Stadt Sehnde den Vorgaben des Land Niedersachsen nachkommt und welchen Anteil die teilprivilegierten Flächen im Sehnder Stadtgebiet einnehmen. Die Erstellung von Agri-PV-Anlagen (landwirtschaftliche Nutzung von Flächen und sekundäre Solarstromproduktion) ist nicht Bestandteil des Konzepts.

 

Der entwickelte Kriterienkatalog basiert auf dem Leitfaden „Planung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Niedersachsen“ vom Niedersächsischen Landkreistag und Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund und wurde an die Anforderungen der Gebietskulisse der Stadt Sehnde angepasst. Er umfasst Ausschlusskriterien, Restriktionskriterien und Gunstkriterien 1. und 2. Ordnung.

 

Der Kriterienkatalog inkl. der kartographischen Darstellungen der Potentialflächen wurde in einer Arbeitskreissitzung aus Politik, Verwaltung sowie Interessenvertretungen vorgestellt und diskutiert. Alle Änderungswünsche wurden eingearbeitet.

 

Der Bedarf bzw. die Anforderung der Landes Niedersachsen, 0,47% des Stadtgebietes für PV-Freiflächenanlagen bereitzustellen, kann bei einer ausschließenden Realisierung von regulären PV-Freiflächenanlagen innerhalb des Privilegierungskorridors gedeckt werden (2%).

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Kriterienkatalog_Gesamtbewertung (2674 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_ PV_Privilegierungskorridor (002) (2784 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_Stellungnahmen Arbeitskreis (189 KB)