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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2023/0376
Beschlussvorschlag:
a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung und Innere Dienste empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Die Mittel für die im Stellenplan enthaltene halbe Stelle für den Klimaschutz werden freigegeben (aufgenommen im Stellenplan 2023 mit Sperrvermerk des Fachausschuss Finanzen, Steuerung und Innere Dienste vom 30.11.2022).
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Förderrichtlinie „Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) einen Antrag zur Förderung einer Personalstelle für das Klimaanpassungsmanagement zu stellen.
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Programm 432 „Energetische Stadtsanierung – Zuschuss“ einen Antrag für ein Sanierungsmanagement zu stellen.
Sachverhalt:Im Stellenplan 2023 wurde eine Teilzeitstelle (50% TvöD-VKA EG 11) für den Klimaschutz eingeplant (Stellennummer 00.04.02.000.015). Diese Stelle wurde bei den Beratungen zum Stellenplan 2023 mit dem Sperrvermerk „Freigabe durch den VA oder Rat“ versehen. Die Mittel hierfür werden für 2024 mit 36.500 € angesetzt.
Im Handlungsfeld des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel steht Sehnde aktuell und in Zukunft vor sehr umfangreichen und vielfältigen Herausforderungen. So sieht das Bundes-Klimaanpassungsgesetz (DS 20/8764 vom 11.10.2023) unter anderem ein Berücksichtigungsgebot vor. Danach sollen künftig Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Planungen und Entscheidungen die Klimaanpassung berücksichtigen. Außerdem ist für das Gebiet jeder Gemeinde nach Maßgabe der Zuständigkeitsbestimmung des Landesrechts ein integriertes Klimaanpassungskonzept aufzustellen.
Ein weiteres Handlungsfeld, welches für die Stadt Sehnde in den kommenden Jahren einen größeren Stellenwert einnimmt, liegt in der Umsetzungsbegleitung von Energetischen Sanierungsmaßnahmen innerhalb der Stadt Sehnde (Novellierung des Gebäude-Energie-Gesetzes, Erhöhung der Sanierungsrate, Wärmewende). Das derzeit durchgeführte Energetische Quartierskonzept in Bolzum und Wehmingen bietet die Möglichkeit, sich ein dreijähriges Sanierungsmanagement fördern zu lassen, welches die Umsetzung vor Ort begleitet und zugleich für alle anderen Orte und Bürger*innen in Sehnde sowie für die kommunalen Liegenschaften Ansprechpartner für energetische Sanierungen ist.
Um mit den im Haushalt vorgesehenen Mitteln den größtmöglichen Nutzen für die Stadt Sehnde zu erzielen, plant die Verwaltung diese Mittel als Eigenanteil für zwei geförderte Vollzeitstellen einzusetzen. Beide Stellen sind auf drei Jahre befristete. Es ist vorgesehen, dass die beiden Personalstellen das folgende Aufgabenspektrum abdecken:
Förderung im Rahmen der Richtlinie „Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“
Das Förderfenster im Rahmen der o.g. BMUV Förderrichtlinie ist aktuell bis zum 31.01.2024 geöffnet.
Aufgabenspektrum Klimaanpassungsmanager*in:
Förderung im Rahmen des Programms 432 „Energetische Stadtsanierung“
Vor dem Hintergrund der geltenden haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt 2023 sowie im Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds (KTF) können bis auf Weiteres keine Anträge in diesem Programm gestellt werden. Sobald hier wieder Anträge gestellt werden können, wird entsprechend gehandelt.
Aufgabenspektrum Sanierungsmanager*in:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
BV 0376 Klimaschutzstellen Kostenübersicht
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