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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2020/0770-1
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimer empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ im Ortsteil Evern der Stadt Sehnde mit erweitertem Geltungsbereich beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst den in der Anlage dargestellten Bereich. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ wird die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 112 „Evern-Süd“ beschlossen.
Sachverhalt:Zuletzt hat sich der Rat der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 15.07.2020 mit dem Bebauungsplan Nr. 114 „Eichenkamp“ befasst und den Aufstellungsbeschluss gefasst. Aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit kam die Anregung, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ um den Bebauungsplan Nr. 112 „Evern-Süd“ zu erweitern, um hier eine Bebauung in zweiter Reihe zu ermöglichen.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll der noch immer gut erkennbare Charakter des Dorfes Evern erhalten werden. Der zu beplanende Bereich bildet mit dem auf der Nordseite der Rethmarschen Straße gelegenen Dorfplatz im Zusammenspiel mit der denkmalgeschützten St. Georgs Kapelle und dem Schützenhaus den Ortskern von Evern. Das Wohnhaus der Hofstelle Eichenkamp 1A ist als Einzeldenkmal gem. § 3 Abs. 2 NDSchG ausgewiesen. Für die nördlich angrenzende Hofanlage Rethmarsche Straße 12 gibt es neue Konzepte zur Bebauung der ehemaligen Hofstelle. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ wird weiterhin eine geordnete städtebauliche Entwicklung für den Bereich verfolgt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Auszug aus der AK5, Luftbild 2022 und Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit Darstellung des erweiterten Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“
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