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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2024/0387
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt dem Rat (vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar) den Beschluss zu d) zu fassen. b) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu d) zu fassen. c) Der Verwaltungssausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu d) zu fassen. d) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, Herrn Jost-Christian Lengwenat unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 1. Mai 2024 bis zum 30.ˆApril 2030 zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Haimar zu ernennen.
Sachverhalt:Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Haimar hat Herrn Jost-Christian Lengwenat am 23. September 2023 für die Wahl zum Ortsbrandmeister vorgeschlagen, da die Amtszeit des bisherigen Ortsbrandmeisters, Jürgen Hanne, aufgrund der Altersregelung in § 20 Abs. 4 S. 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) mit Ablauf des 31. Januars 2024 endet.
Aufgrund fehlender Voraussetzungen wurde Herr Lengwenat zunächst ab dem 1. Februar 2024 kommissarisch beauftragt.
Mittlerweile hat er den Gruppenführerlehrgang Teil 2 bestanden, erfüllt somit die nach § 8 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren geforderten Voraussetzungen und kann förmlich ernannt werden. Eine Mehrheit der Amtszeiten der Ortsbrandmeister und Stellvertreter beginnt jeweils am 1. Mai, um eine Angleichung herzustellen und einen würdigen Rahmen der Ernennung am Stadtfeuerwehrtag zu bieten, erfolgt die Ernennung zu diesem Datum und nicht zu einem früheren Zeitpunkt.
Gem §. 20 Abs. 4 NBrandSchG beschließt der Rat nach Anhörung des Regionsbrandmeisters über die Ernennung.
Seitens des Regionsbrandmeisters bestehen keine Bedenken gegen die Ernennung.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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