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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2024/0402
Beschlussvorschlag:a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen. c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
. Sachverhalt:Gemäß § 35 der EigBetrVO in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat den Jahresabschluss und den Lage- und Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes festzustellen, der Betriebsleitung die Entlastung zu erteilen und über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. die Behandlung des Jahresverlustes zu entscheiden.
Entsprechend § 157 des NKomVG erfolgt die Jahresabschlussprüfung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung durch das für die Stadt Sehnde zuständige Rechnungsprüfungsamt.
Mit dieser Vorlage wird als Anlage der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2021 vorgelegt.
Gemäß dem Bericht über die Abschlussprüfung schließt das Haushaltsjahr 2021 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 30.313,13 € ab.
Der Jahresabschluss 2021 mit der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz sowie dem Anhang mit dem Rechenschaftsbericht ist dieser Vorlage beigefügt.
Stellungnahme der Betriebsleitung zum Schlussbericht über die Jahresabschluss-prüfung zum 31.12.2021:
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sehnde hat mir am 19.01.2024 den Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2021 vorgelegt. Dieser stellt in erster Linie die Richtigkeit der Rechnungslegung im Jahresabschluss 2021 dar und bildet das Ergebnis der Prüfungsarbeiten des Rechnungsprüfungsamtes ab.
Im Anschluss an die Erstellung des Schlussberichtes nimmt die Betriebsleitung, soweit erforderlich, Stellung zu den Prüfungsbemerkungen. Die Stellungnahme der Betriebsleitung ist, wie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes, Bestandteil des Jahresabschlusses.
Der Schlussbericht zum Jahresabschluss 2021 weist erläuterungsbedürftige Bestandteile auf, zu der die Betriebsleitung wie folgt Stellung nimmt:
Prüfungsbemerkung zu Punkt 4. Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021:
„Die gesetzlichen Vorschriften für die Fristen zum Jahresabschluss und zur Vorlage wurden somit nicht eingehalten.“
Stellungnahme: Aufgrund knapper Personalressourcen und einem langfristigen Ausfall der zuständigen Sachbearbeiterin konnte die Frist für den Jahresabschluss nicht eingehalten werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1 - Jahresabschluss 2021 Anlage 2 - Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2021
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