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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2021/0952-1
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschlüsse:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Ortslage Dolgen" im Ortsteil Dolgen der Stadt Sehnde mit geänderten Geltungsbereich beschlossen. Der Geltungsbereich gliedert sich in fünf Teilbereiche. Zwei Teilbereiche liegen im Norden und Süden am östlichen Ortsrand und zwei im Norden und Süden am westlichen Ortsrand von Dolgen. Der neue fünfte Teilbereich betrifft die Sportanlagenfläche südlich der Ost-West-Straße. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. Die räumlichen Teilgeltungsbereiche der 48. Änderung des Flächennutzungsplans werden im weiteren Verfahren konkretisiert.
Sachverhalt:Mit der 48. Änderung des Flächennutzungsplans soll die Darstellung von gemischter Baufläche für die Teilbereiche 1 und 2 am westlichen Rand von Dolgen herausgenommen werden. Für die beiden Bereiche sollen künftige Flächen für die Landwirtschaft dargestellt werden. Für den Teilbereich 4 soll die Darstellung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Festplatz" ebenfalls in Flächen für die Landwirtschaft geändert werden. Im wirksamen Flächennutzungsplan wird für den Teilbereich 3 Flächen für die Landwirtschaft und für den Teilbereich 5 eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ und „Bolzplatz" dargestellt. Für den Teilbereich 3 und der neu hinzugekommene Teilbereich 5 sollen künftig Bauflächen im Flächennutzungsplan dargestellt werden. Mit der 48. Änderung des Flächennutzungsplans soll zum einen ein energieautarke Siedlungsentwicklung (Fläche 5) erfolgen und zum anderen eine Fläche für die Eigenentwicklung (Fläche 3) für Dolgen vorbereitet werden. Die Fläche 5 steht in engem Zusammenhang mit den nördlich angrenzenden Gemeinbedarfsflächen bzw. -gebäuden. Denn auch sie sollen nach Möglichkeit in die Energieplanung des neuen Baugebietes integriert werden. Die 48. Änderung des Flächennutzungsplans ist mit der Regionalplanung der Region Hannover abgestimmt. Eine Konkretisierung der Darstellung der Bauflächen erfolgt im weiteren Verfahren zur Aufstellung dieser Flächennutzungsplanänderung. Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Aufstellungsbeschluss für den geänderten Geltungsbereich zu fassen. Für die Teilbereiche 3 und 5 wird die Aufstellung von Bebauungsplänen angestrebt.
Finanzierung: Die Stadt wird mit der Sehnder-Immobilien-Entwicklungsgesellschaft mbH (SIG) einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten für die Erarbeitung des Bauleitplans sowie die erforderlichen Fachplanungen bzw. -gutachten abschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Darstellung der Geltungsbereiche der 48. Änderung des Flächennutzungsplans mit
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