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Vorlage - 2024/0405  

Betreff: Einziehung von Teilflächen der Straße "Nordstraße" in Sehnde, Ortsteil Sehnde, gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG)
- Absicht der Einziehung -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
05.02.2024 
Sitzung des Ortsrates Sehnde ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
06.02.2024 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
15.02.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Plan mit Darstellung entbehrlicher Fläche

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat fasst folgenden Beschluss:

 

Es ist beabsichtigt, einen Teil des Flurstücks 50/3 der Flur 15, Gemarkung Sehnde, als Teilfläche der Straße „Nordstraße“ in Sehnde zur Größe von insgesamt ca. 917 m², derzeitig Straßenverkehrsfläche gem. § 8 NStrG einzuziehen.

 

Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.

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Sachverhalt:

Die Stadt beabsichtigt im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 365 „Südtorfeld West“ die benannte Fläche an den Eigentümer der angrenzenden Hofstelle zu übertragen, um diese zu arrondieren. Zum Ausgleich werden entweder Flächen des Anliegers mit in das B-Plangebiet eingebracht, oder ein entsprechender Kaufpreis gezahlt.

 

Der Verkehr wird zukünftig über die Verkehrsflächen des neu zu erschließenden Bebauungsplangebietes abgewickelt.

Die beanspruchte Teilfläche wird somit mit Erschließung des neuen Baugebietes für den Verkehr entbehrlich.

 

Die Absicht der Einziehung ist 3 Monate vorher bekannt zu machen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

Plan mit dargestellter entbehrlicher Fläche

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Plan mit Darstellung entbehrlicher Fläche (942 KB)