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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2024/0423
Beschlussvorschlag:
a) Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung und Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen:
c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
Sachverhalt:
Mit dem Niedersächsischen Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse (NBKAG) vom 08.02.2024 erhalten die Kommunen die Möglichkeit, bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2020 bis einschließlich 2022 auf den Anhang nach § 128 Abs. 2 Nr. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sowie die Teilergebnisrechnungen nach § 52 Abs. 3 der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) und die Finanzrechnungen für Teilfinanzhaushalte nach § 53 Abs. 3 KomHKVO zu verzichten.
Der letzte Jahresabschluss der Stadt Sehnde wurde für das Haushaltsjahr 2018 am 12.06.2023 aufgestellt und vom Rat am 28.09.2023 beschlossen. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2019 liegt dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vor.
Durch die Erleichterungen wird der Zeitaufwand bei der Erstellung der Jahresabschlüsse erheblich verringert, da hier neben dem Verzicht auf die Teilrechnungen der Rechenschaftsbericht und die Übersichten, wie die Anlagen-, Schulden-, Rückstellungs-, Forderungsübersicht und die Übersicht über die in das folgende Jahr zu übertragenden Haushaltsermächtigungen entfällt.
Von daher wird vorgeschlagen, dass die Stadt Sehnde bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse auf die Erstellung des Anhanges sowie die Teilergebnisrechnungen und die Finanzrechnungen für Teilfinanzhaushalte für die Haushaltsjahre 2020 bis einschließlich 2022 verzichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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