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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2024/0426
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Windpark Dolgen-Evern" in den Gemarkungen Dolgen und Evern der Stadt Sehnde beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 50. Flächennutzungsplanänderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Sachverhalt:Mit der 50. Änderung des Flächennutzungsplans soll die Ausweisung von Sondergebieten für die Windenergie in den Gemarkungen Dolgen und Evern etwa 1,1 km nördlich der Ortslagen Dolgen und Evern erfolgen.
Im wirksamen Flächennutzungsplan sind die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Durch den Geltungsbereich verläuft von Westen nach Norden eine als Hauptwander- und Radweg gekennzeichnete Wegeverbindung.
Der Geltungsbereich der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in der 5. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms der Region Hannover, 3. Entwurf als „Vorbehaltsgebiet Windenergienutzung“ dargestellt.
Zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
In § 245e Abs. 1 Satz 5 BauGB ist die angestrebte „isolierten Positivplanung“ geregelt. Demnach können bei einer bestehenden Planung mit Ausschlusswirkung in einem Flächennutzungsplan zusätzliche Flächen für die Nutzung der Windenergie dargestellt werden. Eine Bindung an das bisherige Planungskonzept besteht ausdrücklich nicht, sofern die Grundzüge der Planung erhalten bleiben (§ 245e Abs. 1 Satz 6 BauGB). Davon ist auszugehen, wenn durch die isolierte Positivplanung nicht mehr als 25 Prozent der bisher dargestellten Flächen zusätzlich ausgewiesen werden (§ 245e Abs. 1 Satz 7 BauGB). Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 29,3 ha, dies entspricht 25 Prozent der bereits ausgewiesenen Flächen. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Sehnde sind derzeit 117,4 ha Flächen für die Windenergie dargestellt.
Finanzierung: Die Stadt beabsichtigt, mit einem privaten Projektträger einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten für die Erarbeitung des Bauleitplans sowie die erforderlichen Fachplanungen bzw. -gutachten abschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Geltungsbereich der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes –Entwurf-
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