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Vorlage - 2024/0431
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen: b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen: c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen für das Produkt 511000 Stadtentwicklung und Bauleitplanung in Höhe von 4.274.243,39 € im Haushaltsjahr 2024 für die Erschließung des Baugebietes „Südtorfeld West“. Die Deckung erfolgt durch Nichtinanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen in entsprechender Höhe beim Produkt 11107 Gebäude- und Liegenschaftsmanagement INV 20.602 GTS Ilten Neubau.
Sachverhalt:Ursprünglich war vorgesehen, die Erschließung des Baugebietes „Südtorfeld West“ an einen Erschließungsträger zu übertragen. Im Laufe des Planungsprozesses hat sich dieses Vorgehen aus verschiedenen Gründen als nicht praktikabel herausgestellt. Daher verbleibt die Erschließungslast gem. § 123 BauGB bei Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 365 „Südtorfeld West“ bei der Stadt Sehnde. Die Stadt Sehnde beabsichtigt, sich für die Herstellung der Erschließung ihres Eigenbetriebes Stadtwerke Sehnde GmbH zu bedienen, die die Leistungen vorfinanzieren soll. Die Vermarktung der Baugrundstücke übernimmt die Stadt Sehnde im Anschluss daran selbst.
Im Haushaltsplan 2023/2024 stehen für das Baugebiet keine Mittel bereit. Um eine Fertigstellung der Maßnahme in 2025 sicherzustellen, muss noch in diesem Jahr der Grunderwerb erfolgen und die Bauaufträge müssen erteilt werden. Die Zahlungsziele sollen an die Veräußerung der Baugrundstücke geknüpft werden. Hierzu bedarf es der Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung. Die im Haushaltsplan 2023/24 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen im Produkt 11107 Gebäude- und Liegenschaftsmanagement INV 20.602 GTS Ilten Neubau werden in diesem Jahr nicht in der entsprechenden Höhe in Anspruch genommen werden müssen.
Der zunächst als Verpflichtungsermächtigung bereitzustellende Betrag ist im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen für das Jahr 2025 als Haushaltsansatz zu veranschlagen. Eine Refinanzierung erfolgt durch Erschließungs- und Kanalanschlussbeitragsanteile, die als Bestandteil des Grundstückskaufpreises von den Käufern der Baugrundstücke erhoben werden. Im Saldo werden, vorbehaltlich der Beschlussfassung zur Vermarktung, die Einzahlungen durch die Vermarktung die Auszahlungen für die Erschließung decken.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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