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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2024/0433
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, den Beschluss zu c) zu fassen: b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, den Beschluss zu c) zu fassen: c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt für das Haushaltsjahr 2024 eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 291.727,89 € sowie überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen für das Produkt 511000 Stadtentwicklung und Bauleitplanung, INV 23.206 „Neues Rathaus Sehnde“ in Höhe von 130.743,50 €.
Sachverhalt:Die im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel für INV 23.206 basieren auf einem Angebot vom 29.11.2021 für Beratungsleistung zur Begleitung eines Vergabeverfahrens. Im Laufe des Planungsprozesses hat sich der Umfang der benötigten externen Leistungen erweitert, es sind zusätzliche externe Beratungsleistungen erforderlich geworden wie Projektablaufplanung incl. Roadmap, Vorbereitung des Vergabeprozesses, Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Beschaffungsvarianten, Erarbeitung eines New Work-Konzeptes als Basis für die Raumbedarfsplanung. Diese wurden bereits aus dem Budget 2023/24 geleistet. Im Haushaltsjahr 2024 stehen für das Projekt derzeit noch 154.052,61 € bereit.
Zusätzlich werden neben der technischen Begleitung des Vergabeverfahrens auch Leistungen für die strategische und wirtschaftliche Verfahrensbegleitung, Unterstützung bei der Erstellung der Funktionalen Leistungsbeschreibung für das neue Rathaus sowie Verkehrswertgutachten für die städtischen Liegenschaften am Standort Nordstraße als Basis für das Verhandlungsverfahren erforderlich. Für diese zusätzlichen Leistungen werden derzeit absehbar bis Mai 2025 576.524,00 € benötigt.
Das europaweite Vergabeverfahren wurde im März 2024 begonnen. Um den geplanten Abschluss Anfang 2025 sicherzustellen, müssen noch in diesem Jahr die Aufträge für vorstehende Zusatzleistungen erteilt werden. Hierzu bedarf es der Bereitstellung überplanmäßiger Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen. Die im Haushaltsplan 2023/24 veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen im Produkt 11107 Gebäude- und Liegenschaftsmanagement INV 20.602 GTS Ilten Neubau werden in diesem Jahr nicht in der entsprechenden Höhe in Anspruch genommen werden müssen.
Der zunächst als Verpflichtungsermächtigung bereitzustellende Betrag ist im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen für das Jahr 2025 als Haushaltsansatz zu veranschlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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