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Vorlage - 2024/0441  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 331 "Vor dem Bahnhof", 2. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
06.05.2024 
Sitzung des Ortsrates Sehnde ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
07.05.2024 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
14.05.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
331-2 Vor dem Bahnhof - Sitzungsvorlage - 331-2 GB2000+AK5.pdf
331-2 Vor dem Bahnhof - Sitzungsvorlage - 331-2 GB2000+BP331.pdf
331-2 Vor dem Bahnhof - Sitzungsvorlage - 331-2 GB2000+DOP2022.pdf

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331Vor dem Bahnhof im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen.

Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Peiner Straße (Flurstück 142/26, Flur 3, Gemarkung Sehnde), im Osten durch die Lehrter Straße (B443), im Süden durch die Iltener Straße (B65) und im Westen durch die Bahnstrecke „Lehrte – Hildesheim“ begrenzt. Das Flurstück 142/26 liegt innerhalb des Geltungsbereichs.

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 Vor dem Bahnhof“, ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.

 

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Sachverhalt:

Nördlich der B65 ist im Bebauungsplan Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“ eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt. Diese nördliche Grünfläche ist von Verkehrsflächen umgeben.Im Bereich der Grünfläche soll ein Fahrradparkhaus errichtet werden. In der Grünfläche ist zwar eine kleine überbaubare Fläche festgesetzt. Diese Fläche reicht aber für den Bau eines Fahrradparkhauses nicht aus. Mit der Vergrößerung der überbaubaren Fläche für das Fahrradparkhaus werden die Grundzüge der Planung berührt, daher ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht möglich. Für die Errichtung des Fahrradparkhauses bedarf es daher einer Änderung des Bebauungsplanes.

 

Zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

51.008,69

Ca. 6.500 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

51.008,69

Ca. 6.500 €

 

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Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 331-2 Vor dem Bahnhof - Sitzungsvorlage - 331-2 GB2000+AK5.pdf (453 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 331-2 Vor dem Bahnhof - Sitzungsvorlage - 331-2 GB2000+BP331.pdf (899 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 331-2 Vor dem Bahnhof - Sitzungsvorlage - 331-2 GB2000+DOP2022.pdf (406 KB)