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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2024/0441
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Peiner Straße (Flurstück 142/26, Flur 3, Gemarkung Sehnde), im Osten durch die Lehrter Straße (B443), im Süden durch die Iltener Straße (B65) und im Westen durch die Bahnstrecke „Lehrte – Hildesheim“ begrenzt. Das Flurstück 142/26 liegt innerhalb des Geltungsbereichs. Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“, ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.
Sachverhalt:Nördlich der B65 ist im Bebauungsplan Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“ eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ festgesetzt. Diese nördliche Grünfläche ist von Verkehrsflächen umgeben.Im Bereich der Grünfläche soll ein Fahrradparkhaus errichtet werden. In der Grünfläche ist zwar eine kleine überbaubare Fläche festgesetzt. Diese Fläche reicht aber für den Bau eines Fahrradparkhauses nicht aus. Mit der Vergrößerung der überbaubaren Fläche für das Fahrradparkhaus werden die Grundzüge der Planung berührt, daher ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht möglich. Für die Errichtung des Fahrradparkhauses bedarf es daher einer Änderung des Bebauungsplanes.
Zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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