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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2024/0451
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Wehmingen empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufhebungsbeschluss: Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 28.09.2017 zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 510 "Heinrichstraße" im Ortsteil Wehmingen der Stadt Sehnde wird beschlossen. Der Geltungsbereich liegt zentral im Ortsteil Wehmingen südlich der „Heinrichstraße“ und „Gustav-Hänjes-Straße“ und wird im Westen durch die „Von-Wehmighe-Straße“ sowie im Osten durch den „Wasseler Weg“ begrenzt. Nach Süden bildet die Grünfläche innerhalb der Ortslage die Grenze. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 510 „Heinrichstraße“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen. . Sachverhalt:Mit dem Beschluss vom 28.09.2017 war beabsichtigt mit einem Bebauungsplan, die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu schaffen. Da in diesem Bereich alte Bausubstanz abgerissen wurde und durch neue ersetzt werden sollte, war das Ziel mit der Aufstellung eines Bebauungsplans die künftige städtebauliche Entwicklung steuern und ordnen zu können. Nachdem sich die neue Bebauung einigermaßen in die bestehende Bebauung integriert, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans nicht mehr erforderlich. Das eingeleitete Verfahren soll daher beendet werden und der Aufstellungsbeschluss aufgehoben werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Auszug aus der Liegenschaftskarte, Flächennutzungsplan und Luftbild mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 510 „Heinrichstraße“.
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