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Vorlage - 2024/0451  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 510 "Heinrichstraße" im Ortsteil Wehmingen der Stadt Sehnde
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Ortsrat Wehmingen Vorberatung
15.10.2024 
Sitzung des Ortsrates Wehmingen      
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
22.10.2024 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
21.11.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
510 Heinrichstraße_AK5-2020 mit GB
510 Heinrichstraße_Auszug FNP mit GB
510 Heinrichstraße_Luftbild 2022 mit GB

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Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Wehmingen empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufhebungsbeschluss:

Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 28.09.2017 zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 510 "Heinrichstraße" im Ortsteil Wehmingen der Stadt Sehnde wird beschlossen. Der Geltungsbereich liegt zentral im Ortsteil Wehmingen südlich der „Heinrichstraße“ und „Gustav-Hänjes-Straße“ und wird im Westen durch die „Von-Wehmighe-Straße“ sowie im Osten durch den „Wasseler Weg“ begrenzt. Nach Süden bildet die Grünfläche innerhalb der Ortslage die Grenze. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 510 „Heinrichstraße“ ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

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Sachverhalt:

Mit dem Beschluss vom 28.09.2017 war beabsichtigt mit einem Bebauungsplan, die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu schaffen. Da in diesem Bereich alte Bausubstanz abgerissen wurde und durch neue ersetzt werden sollte, war das Ziel mit der Aufstellung eines Bebauungsplans die künftige städtebauliche Entwicklung steuern und ordnen zu können. Nachdem sich die neue Bebauung einigermaßen in die bestehende Bebauung integriert, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans nicht mehr erforderlich. Das eingeleitete Verfahren soll daher beendet werden und der Aufstellungsbeschluss aufgehoben werden.  


 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

Auszug aus der Liegenschaftskarte, Flächennutzungsplan und Luftbild mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 510 „Heinrichstraße“.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 510 Heinrichstraße_AK5-2020 mit GB (700 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 510 Heinrichstraße_Auszug FNP mit GB (490 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 510 Heinrichstraße_Luftbild 2022 mit GB (3973 KB)