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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2024/0487
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde folgenden Beschluss zu fassen:. c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt:
Die Stadt Sehnde befürwortet die Antragstellung für den LIFE-Natur-Antrag des NLWKN und der Region Hannover und unterstützt das geplante Projekt in vollem Umfang. Diese Unterstützung umfasst insbesondere die Bereitstellung der Eigentumsflächen der Stadt Sehnde im Projektgebiet für die spätere Maßnahmenumsetzung.
Sachverhalt:Niedersachsen hat als führendes Moorland eine besondere Verantwortung für den Klima- und Naturschutz. Moore sind ein natürlicher CO2-Speicher und zudem wichtige Flächen für den Wasserrückhalt und Lebensraum vieler bedrohter Arten. Als Flächenland hat Niederachsen darüber hinaus eine große Verantwortung für die Schutzgüter der Europäischen Fauna-Flora Habitat (FFH)-Richtlinie. Um Moorschutz konkret vor Ort in der Fläche umsetzen zu können, erarbeiten der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und die Region Hannover zusammen einen LIFE-Natur-Antrag. Die Kulisse des Projektes umfasst drei Kern-Moorgebiete: das FFH-Gebiet „Altwarmbüchener Moor“, das FFH-Gebiet „Trunnenmoor“ und den hannoverschen Teil des FFH-Gebiets „Rehburger Moor“ sowie weitere Maßnahmenflächen zum Moor- und Amphibienschutz. Auch das Gebiet der Stadt Sehnde liegt in der Antragskulisse. Ziel des geplanten Projektes ist es, die Managementpläne in den drei FFH-Gebieten umzusetzen. Im Fokus stehen vor allem die Verbesserung des Erhaltungszustandes der vorkommenden FFH-Lebensraumtypen und die Wiederherstellung der moortypischen Wasserstände. Gleichzeitig sollen die geplanten Maßnahmen helfen, Treibhausgas-Emissionen zu senken und den Lebensraum gefährdeter FFH-Amphibien-Arten wie z. B. Kammmolch, Knoblauchkröte, Moorfrosch, Kreuzkröte und Laubfrosch zu stabilisieren. Schutzmaßnahmen für Amphibien-Arten der FFH-Richtlinie können auch außerhalb der Schutzgebiete durchgeführt werden. Die Stadt Sehnde befürwortet deshalb die Antragstellung und unterstützt das geplante Projekt in vollem Umfang. Diese Unterstützung umfasst insbesondere die Bereitstellung der Eigentumsflächen der Stadt Sehnde im Projektgebiet für die spätere Maßnahmenumsetzung. Diese ergibt sich aus der FFH-Managementplanung und wird im Verlauf des Projektes noch konkretisiert werden. Flurstücke können von Maßnahmen direkt betroffen sein oder in deren Wirkbereich (bspw. von Anstaumaßnahmen zur Vernässung) indirekt betroffen sein. Folgende Flurstücke bringt die Stadt Sehnde in die Projektkulisse ein:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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