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Ratsinformationssystem
Vorlage - 2024/0504
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen: b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen: c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt Sehnde beschließt das als Anlage beigefügte Raumprogramm. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept bei der Planung und Errichtung des Neubaus des Fahrradparkhauses am Bahnhof Sehnde zu berücksichtigen. 3. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme ist die Infrastruktur Sehnde GmbH zu beauftragen.
Sachverhalt:Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung am 28.09.2023 (BV 2023/0319) den finanziellen Rahmen zum Neubau eines Fahrradparkhauses festgelegt. Zwischenzeitlich hat die Stadt Sehnde einen Zuwendungsbescheid über höchstens 958.425,30 Euro Zuwendung (90% der förderfähigen Kosten) vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr im Rahmen der Richtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds erhalten.
Zur Förderung des Radverkehrs ist das in der Anlage aufgeführte Raumprogramm erarbeitet worden. Diesem Raumprogramm liegen die Anforderungen der Förderrichtlinie zugrunde. Es erfolgt der Neubau von insgesamt 160 eingehausten Fahrradabstellplätzen. Die Räder werden überwiegend in Schrägaufstellern untergebracht, darüber hinaus werden unterschiedlich große Sonderstellplätze für Lastenräder und Anhänger angeboten. Der Vorentwurfsplanung für den Neubau des Fahrradparkhauses am Bahnhof Sehnde, die Bestandteil des Förderantrages ist, wird der Entwurfsplanung zugrunde gelegt. Mit Planung und Bau der Maßnahme ist die Infrastruktur Sehnde GmbH zu beauftragen.
Der Zeitplan sieht folgenden Ablauf vor: In 2024 ist die Entwurfsplanung sowie Öffentlichkeitsarbeit und ggf. Bauvorbereitung vorzunehmen. In den Jahren 2025/2026 erfolgt die Ausführungsplanung und Ausschreibung, Einreichung des Bauantrages sowie die Bauphase. Die Fertigstellung hat bis zum 31.12.2026 zu erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. Raumprogramm 2. Konzeptplanung
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