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Vorlage - 2024/0505
Beschlussvorschlag:Der Ortsrat Sehnde fasst folgenden Beschluss:
Beschluss: Der Ortsrat Sehnde beschließt im Bebauungsplangebiet Nr. 365 „Südtorfeld West“ die Planstraße A in
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und die Planstraße B in
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zu benennen.
Sachverhalt:Für die Vergabe von Hausnummern und Adressen sind die Straßen und Wege im Bebauungsplangebiet Nr. 365 „Südtorfeld West“ zu benennen.
Begründung: Mit der Realisierung und Vermarktung des Bebauungsplangebietes Nr. 365 „Südtorfeld West“ soll möglichst umgehend nach den Erschließungsarbeiten begonnen werden. Um die Grund-stücke einer Adresse zuordnen zu können, ist die Vergabe von Hausnummern und die Benennung der Straßen und Wege im Bebauungsplangebiet erforderlich. Die Lage und der Verlauf der Straßen und Wege im Bebauungsplangebiet Nr. 365 „Südtorfeld West“ sind aus dem anliegenden Plan (städtebaulicher Entwurf) ersichtlich. Rechtliche Auswirkungen: Zur Gefahrenabwehr ist das schnelle Auffinden von Grundstücken und Gebäuden erforderlich. Hierzu bedarf es einer Benennung der Straßen und die Vergabe von Hausnummern um die Grundstücke und Gebäude einer Adresse zuzuordnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Städtebaulicher Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 365 „Südtorfeld West“ mit Abgrenzung der Planstraße A und der Planstraße B.
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