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Vorlage - 2024/0510
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1. Beschlüsse zu Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (1) u. (2) BauGB Den Abwägungsvorschlägen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 1 aufgeführt, zu den Eingaben aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB, wie in Anlage 2 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in den Anlagen 1 und 2 werden beschlossen. Die Anlagen 1 und 2 zur Beschlussvorlage 2024/0510 sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 49. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Neue Grundschule Ilten“, Ortsteil Ilten, Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 49. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Neue Grundschule Ilten“ im Ortsteil Ilten Stadt Sehnde ist der Feststellungsbeschluss zu fassen
Begründung: Mit der 49. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Neue Grundschule Ilten“ im Ortsteil Ilten, Stadt Sehnde hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 29.07.2024 befasst. Der Verwaltungsausschuss hat dem Entwurf zugestimmt und die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB beschlossen. In der Sitzung wurde gleichzeitig über die Eingaben aus der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB beschlossen, wie sie im Entwurf berücksichtigt werden. Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sind zur 49. Änderung des Flächennutzungsplans keine Äußerungen eingegangen. Die Öffentliche Auslegung erfolgte in der Zeit vom 05.08.2024 bis einschließlich 04.09.2024. Auf Antrag wurde Fristverlängerung bis zum 06.09.2024 gewährt. Die Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 01.08.2024 von der Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB benachrichtigt und nach § 4 (2) BauGB beteiligt worden. Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren sind die eingegangenen Stellungnahmen abzuwägen und es ist darüber zu beschließen. Aus der Veröffentlichung für die Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gem. § 3 (2) BauGB sind zur 49. Änderung des Flächennutzungsplans keine Stellungnahmen eingegangen. Die Eingaben aus den Beteiligungen der Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden nach § 4 (1) und § 4 (2) BauGB sind mit einer Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung in den Anlagen 1 und 2 aufgeführt.
Rechtliche Auswirkungen: Über die eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken aus den Beteiligungen muss der Rat der Stadt Sehnde beschließen. Die Ergebnisse der Abwägung, die Stellungnahme der Stadt Sehnde zu allen Eingaben und die Beschlüsse dazu, sind den jeweiligen Anregungen, Hinweise und Bedenken Gebenden mitzuteilen. Mit der 49. Änderung des Flächennutzungsplans werden die Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 734 „Neue Grundschule Ilten“ geschaffe Die Kosten für die Erarbeitung der 49. Änderung des Flächennuzungsplans sowie die erforderlichen Fachplanungen bzw. -gutachten werden im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zur Übernahme der Planungskosten von einem Erschließungsträger übernommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. Liste der beteiltigen TÖB und Abwägungsprotokoll zur Beteiligung nach § 4 (1) 2. Liste der beteiligten TÖB und Abwägungsprotokoll zur Beteiligung nach § 4 (2) 3. Plan Feststellungsbeschluss 4. Begründung Feststellungsbeschluss 5. Umweltbericht Feststellungsbeschluss
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