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Vorlage - 2024/0511
Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu c) zu fassen. 1. die Astrid-Lindgren-Grundschule im Rahmen der Inklusion für die Förderschwerpunkte Hören, Sehen, Geistige Entwicklung und körperlich-motorische Entwicklung weiterhin bis zum 31.07.2030 als Schwerpunktschule zu führen, 2. die entsprechende Änderung der Schulbezirkssatzung in der beigefügten Form.
Sachverhalt:Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung vom 13.12.2012 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Rat der Stadt Sehnde beschließt, beginnend mit dem Schuljahr 2013/2014 für die Übergangszeit bis zum 31.07.2018 die Astrid-Lindgren-Grundschule, als Schwerpunktschule für die Förderschwerpunkte Hören, Sehen, Geistige Entwicklung und körperlich-motorische Entwicklung zu bestimmen. Sollte bis zum 31.07.2018 die inklusive Beschulung in einer anderen Schule im Stadtgebiet möglich sein, ist zum Wohle des Kindes eine Einzelfallentscheidung zu treffen. Die KGS Sehnde wird ab dem Schuljahr 2013/2014 ebenfalls alle Förderschwerpunkte anbieten. Die räumliche und sachliche Ausstattung ist bei Bedarf vorzuhalten.“
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) wird allen Schülerinnen und Schülern ein barrierefreier und gleichberechtigter Zugang zu den öffentlichen Schulen eröffnet. Die kommunalen Schulträger haben nach § 108 Abs. 1 Satz 1 NSchG hierfür die erforderlichen Schulanlagen zu errichten, mit der notwendigen Einrichtung auszustatten und zu unterhalten.
In Bereichen, wo hierzu Umbauten etc. notwendig sind, hat der Landesgesetzgeber den Schulträgern die Möglichkeit eröffnet für die Förderschwerpunkte geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, sowie Sehen und Hören Schwerpunktschulen einzurichten (§ 183 c NSchG).
Im Mai 2024 hat der Gesetzgeber diese Möglichkeit noch einmal bis zum 31.07.2030 verlängert.
Die Stadt Sehnde hat bereits 2012 von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und dies 2018 noch einmal bis zum 31.07.2024 im Rahmen der damals bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten verlängert (§ 2 der Schulbezirkssatzung).
Grundsätzlich sehen sich die 5 Sehnder Grundschulen in der Lage, Kinder mit den oben beschriebenen Förderbedarfen aufzunehmen.
Andererseits kann es immer wieder dazu kommen, daß auch die Schulen an die Grenzen ihrer Möglichkeiten stoßen. Des Weiteren stehen in den nächsten Jahren an einigen Grundschulen bauliche Veränderungen an, die auch im Hinblick auf die Inklusion weitere Möglichkeiten eröffnen.
Insofern wäre es gut, noch einmal die Möglichkeit zu haben, auf die Astrid-Lindgren-Grundschule zu verweisen.
Das bisherige Erfordernis der Antragsstellung bei der Landesschulbehörde ist mit der Gesetzesnovelle entfallen, so daß direkt auch die Anpassung der Schulbezirkssatzung in diesem Zusammenhang beschlossen werden kann. Es werden in § 2 Ziffer 2 lediglich das Datum und in § 3 die Daten des Inkrafttretens geändert.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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