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Vorlage - 2024/0512  

Betreff: Zukunft des Sportheimes in Höver
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Ortsrat Höver Anhörung
23.10.2024 
Sitzung des Ortsrates Höver      
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Vorberatung
12.09.2024 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales (offen)   
24.10.2024 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Ein Beschlussvorschlag, ob und in welcher Form ein Sportheim in Höver weiter vorzuhalten ist, soll in der politischen Beratung entwickelt werden.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Das Sportheim in Höver steht im Eigentum der Stadt Sehnde. Es besteht im Erdgeschoss aus Funktionsräumen für den Sportbetrieb (Umkleiden, Duschen, WC, Schiedsrichterraum) und einem Mannschaftsraum mit Nebenräumen. Im Obergeschoss sind zwei derzeit leerstehende Wohnungen vorhanden, die in der Vergangenheit durch die Stadt vermietet wurden. Das Gebäude ist unterkellert. Im Keller befindet sich auch die Ölheizung mit den Tanks.

Ein Anschluss an die Schmutzkanalisation ist nicht vorhanden. Dies erfolgt derzeit über eine Kleinkläranlage.
Eine Schulnutzung der Anlage ist zwar vertraglich möglich, erfolgt bislang jedoch nicht. Es handelt sich somit um eine freiwillige Leistung.
 

Der Flächennutzungsplan weist die Fläche als Sportplatz aus, einen qualifizierten Bebauungsplan gibt es für den Bereich nicht.

 

Der TSV Höver nimmt mit einer Herrenmannschaft am Punktspielbetreib der 2. Kreisklasse teil. Weitere Mannschaften spielen bzw. trainieren nicht auf dem Platz.

 

Zwischen dem TSV Höver und der Stadt besteht ein Nutzungsvertrag vom 18.10.1982 über einen Teil der Räume im Erdgeschoss (Mannschaftsraum und Nebenräume). Dieser Vertrag wurde seitens der Stadt vorsorglich zum 31.12.2024 gekündigt.

 

Daneben besteht zwischen der Stadt Sehnde und dem TSV Höver ein Mietvertrag vom 23.08.1981, mit dem die Stadt dem Verein den Sportplatz zur Nutzung auf unbestimmte Zeit überlässt. Dieser Vertrag ist nicht aufgekündigt.

 

Über die eigentlichen Umkleideräume und Duschen besteht kein schriftliches Vertragsverhältnis.

 

Grund für die ausgesprochene fristgemäße Kündigung des Nutzungsvertrages ist die Einschätzung der Stadt, dass das Gebäude mittelfristig nicht mehr betriebssicher ist. Problematisch sind insbesondere die elektrischen Anlagen, die Sanitäranlagen incl. der Wasserleitungen sowie die Lage der Öltanks. Sanierungsbedürftig sind auch die Fenster und das Dach.

Ziel ist es, das Gebäude zeitnah aus der Nutzung zu nehmen und die problematischen Versorgungsanlagen zurückzubauen bzw. still zu legen, um Schadensfällen jedweder Art vorzubeugen.

 

Mit dem Verein wurde die Problematik bereits in mehreren Gesprächsrunden erörtert. Zunächst sollte der Spielbetrieb 2023/2024 beendet und anschließend das Haus aus der Nutzung genommen werden. Inzwischen hat die neue Saison 2024/2025 begonnen!

Aufgrund des Spielbetriebes wollte man sich vereinsseitig um eine alternative Unterbringungsmöglichkeit (umziehen und duschen) bemühen, bat jedoch die Flutlichtanlage und die Platzberegnung weiter aufrecht zu erhalten. Dieser interne Meinungsbildungsprozess ist scheinbar noch nicht abgeschlossen.

Eine vor Saisonbeginn verwaltungsseitig angebotene Verlagerung des Spielbetriebes auf andere Sportanlagen im Stadtgebiet wurde durch den Verein abgelehnt.

Die letzten Heimspiele 2024 sind Ende November. Der Punktspielbetrieb wird im März 2025 wieder aufgenommen.

 


Bislang wurden folgende Kosten ermittelt:

1.) Abriss des Gebäudes  ca. 200.000 €

2.) Modularer Ersatzbau ca. 590.000 €

3.) Sanierung des Bestandsgebäudes           noch nicht ermittelt, vergleichbar Ersatzbau

4.) Anschluss an Kanalisation (Druckrohrleitung) ca. 30.000 €

5.) Anschlüsse Flutlicht und Platzbewässerung  ca. 15.000 €

6.) Planungskosten und Baugenehmigung  ca. 20.000 €

 

Handlungsalternativen könnten folgende sein:

 

a.)  ersatzloser Abriss des Gebäudes mit Herstellung von Flutlicht- und Bewässerungs-              anschluss (ca. 215.000 €)

b.)  Abriss des Gebäudes und modularer Ersatzbau (ca. 840.000 €)

c.)  Sanierung des Bestandsgebäudes (ca. 620.000 €)

d.)  Übernahme des Gebäudes durch den Verein, vergleichbar mit anderen Fußballvereinen               (evtl. Ausgleichszahlung)

 

Bei Übernahme durch den Verein hätte dieser die Möglichkeit, Förderanträge beim Landessportbund bzw. Regionssportbund zu stellen.
 

Seitens der Verwaltung werden die Varianten a.) und d.) favorisiert. Die Sperrung des Gebäudes wird noch in diesem Jahr erfolgen. In diesem Beratungszug ist zu klären, ob in Trägerschaft der Stadt ein Sportheim als freiwillige Leistung weiter vorgehalten werden soll.
 

Wenn ja, wäre ggf. in einem weiteren Beratungszug durch die FA 4 und FA 1 zu klären, ob das Gebäude saniert oder modular neu errichtet werden soll.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

variantenabhängig

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

variantenabhängig

 

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Anlage/n: