Inhaltsbereich

Ratsinformationssystem

Vorlage - 2024/0515  

Betreff: Erhöhung der Kapitaleinlage der Stadtwerke Sehnde GmbH in die SIG Sehnder-Immobilien-Entwicklungsgesellschaft mbH;
hier: Beauftragung der/des Vertreter*in in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
18.09.2024 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
26.09.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c)

    zu fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Der Rat beschließt, die/den Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafter-

    versammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH gemäß § 12 Abs. 1 zu beauftragen, der

    Erhöhung der Kapitaleinlage der Stadtwerke Sehnde GmbH in die SIG Sehnder-

    Immobilien-Entwicklungsgesellschaft mbH in einer Höhe von bis zu 250.000 €

    zuzustimmen. Die Kapitaleinlage ist unter der Voraussetzung zu leisten, dass diese zu

    gleichen Teilen je Gesellschafter erfolgt.

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages der Stadtwerke Sehnde GmbH hat die Gesellschafterversammlung über Erhöhungen von Kapitaleinlagen zu beschließen.

 

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Sehnde GmbH hat in seiner Sitzung am 28.08.2024 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Sehnde GmbH empfiehlt der Gesellschafterversammlung, eine zusätzliche Kapitaleinlage in Höhe von bis zu 250.000 Euro in das Tochterunternehmen SIG Sehnder-Immobilien-Entwicklungsgesellschaft mbH zu leisten. Die Kapitaleinlage erfolgt in die Kapitalrücklage der Gesellschaft. Die Kapitaleinlage ist unter der Voraussetzung zu leisten, dass diese zu gleichen Teilen je Gesellschafter erfolgt.

 

Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages erteilt der Rat der/dem Vertreter*in der Stadt Sehnde in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH die Weisung, über den vorgenannten Beschluss abzustimmen.

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

./.

Stammbaum:
2024/0515   Erhöhung der Kapitaleinlage der Stadtwerke Sehnde GmbH in die SIG Sehnder-Immobilien-Entwicklungsgesellschaft mbH; hier: Beauftragung der/des Vertreter*in in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH   FD Finanzen   Beschlussvorlage
2024/0515-1   Erhöhung der Kapitaleinlage der Stadtwerke Sehnde GmbH in die SIG Sehnder-Immobilien-Entwicklungsgesellschaft mbH; hier: Beauftragung der/des Vertreter*in in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Sehnde GmbH   FD Finanzen   Beschlussvorlage