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Vorlage - 2024/0523  

Betreff: Investitionskostenzuschüsse 2024
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Schule, Sport und Kultur   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales Vorberatung
24.10.2024 
Sitzung des Fachausschusses Schule, Sport, Kultur, Soziales      
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Schule, Sport, Kultur, Soziales empfiehlt den Beschluss zu b) zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss beschließt, den in der Anlage aufgeführten Vereinen einen Investitionskostenzuschuss nach Maßgabe der „Richtlinie zur Förderung der Sportvereine im Gebiet der Stadt Sehnde“ zu gewähren.

Bei Überschreiten der zu Verfügung stehenden Haushaltsmittel, sind die einzelnen Förderungen anteilig zu kürzen.

 

Antragsteller

Art der Investition

Höhe der
Investition
in Euro

max. Höhe
des
Zuschusses;
gem.
Richtlinie

Kulturtreibende Vereine:

 

 

 

Norddt. Museum f. HiFi u. Studiotechnik

Lagererweiterung

10.343,00

2.068,60

Norddt. Museum f. HiFi u. Studiotechnik

Tonbandgeräte-Regal

1.164,00

232,80

Sporttreibende Vereine:

 

 

 

Schützenverein Ilten e. V.

Erneuerung der Heizungsanlage

68.466,17

5.000,00

TVE Sehnde e. V.

Anschaffung von Transportwagen für Judomatten

2.596,16

519,23

Eissport Club Bilm e. V.

Anschaffung Spezialbelag

21.800,00

4.360,00

TVE Sehnde e. V.

Anschaffung eines Trampolins für Wettkämpfe

9.669,75

1.933,95

SV Bolzum e. V.

Reparatur von zwei Flutlichtmasten

6.359,72

1.271,94

SV Dolgen v. 1932 e. V.

Digitalisierung Schießstand inkl. Lichtpunkt

22.680,00

4.536,00

Schützenverein Ilten e. V.

Anschaffung Lichtpunktsysteme

6.546,67

1.309,33

Schützenverein Ilten e. V.

Anschaffung Musikinstrumente und Zubehör

7.342,51

1.468,50

Bürgerschützengesellschaft Bilm e. V.

Anschaffung Lichtpunktanlage

3.333,00

666,60

Gesamt:

 

160.300,98

23.366,96

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1a und 1b der Richtlinie zur Förderung der Sportvereine im Gebiet der Stadt Sehnde in der Fassung vom 07.05.2020 können den sporttreibenden Vereinen des Stadtgebietes Zuschüsse bis zu einer Höhe von 20 %, gemäß § 8 Nr. 1c bis zu einer Höhe von 50 %, der Aufwendungen für getätigte Investitionen gewährt werden. Der höchstmögliche Zuschuss ist auf 5.000,00 € begrenzt.

 

Voraussetzung für eine Zuschussgewährung ist, dass die Gesamtkosten des Vorhabens 1.000,00 € übersteigen. Für kulturtreibende Vereine gilt die Richtlinie gemäß § 2 Abs. 3 in analoger Anwendung.

 

Im Haushaltsjahr 2024 sind im Produkt 42100 (Förderung des Sports) Mittel i. H. v. 22.000,00 € enthalten. Gemäß § 1 der Zuwendungsrichtlinie erfolgt die Bewilligung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (22.000 €).

Sollten alle Anträgee entsprechend abgerechnet werden, würde dieser Ansatz überschritten werden, so daß die Einzelanträge entsprechen zu kürzen sind. Laut Vorlage würden 94,15 % der maximalen Förderung zur Auszahlung gelangen können.

 

Die nachfolgend aufgeführten Vereine haben Anträge auf Bezuschussung ihrer Maßnahmen gestellt:

 

Das Norddeutsche Museum für HiFi- und Studiotechnik e. V. muss seine Lagerfläche erweitern, unter Berücksichtigung der Anforderungen bzgl. Einbruch- und Brandschutz, um den wachsenden Bestand an Geräten adäquat lagern zu können. Es handelt sich um eine Angebotssumme, die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.

Außerdem möchte das HiFi-Museum ein Tonbandgeräte-Regal für zusätzliche Präsentationsfläche anschaffen. Auch hier handelt sich um eine Angebotssumme, die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.

Der Schützenverein Ilten von 1906 e. V. hat ein Vereinshaus, das mit einer Heizungsanlage aus dem Jahr 1996 beheizt wurde, Ersatzteile waren hierfür nicht mehr verfügbar. Deshalb sollte die Anlage ersetzt werden.

Der TVE Sehnde e. V. hat für die im letzten Jahr angeschafften Judomatten zusätzlich einen Transportwagen angeschafft.

Außerdem hat der TVE Sehnde e. V. ein neues Trampolin für Wettkämpfe angeschafft.

Der Eissport Club Bilm e. V. hat einen neuen Spezialbelag für die Spielfläche angeschafft. Es handelt sich um eine Angebotssumme, die Maßnahme wurde noch nicht begonnen.

Zwei Flutlichtmasten auf dem Sportplatz musste der SV Bolzum e. V. reparieren lassen, diese waren bei der erforderlichen regelmäßigen Überprüfung der Standsicherheit durchgefallen.

Der Schützenverein Dolgen e. V. möchte seinen Schießstand digitalisieren und gleichzeitig mit einer Lichtpunktanlage ausstatten, um den integrativen Sport zu fördern, die Ehrenamtlichen zu entlasten und jüngeren Kindern die Möglichkeit zur Teilnahme am Schießsport anzubieten. Es handelt sich um eine Angebotssumme, die Maßnahme ist noch nicht abgeschlossen.

Ein neues Lichtpunktsystem musste der Schützenverein Ilten e. V. anschaffen, um die Teilnahme an Meisterschaften für Kinder unter 12 Jahren zu gewährleisten.

Ebenso hat der Schützenverein Ilten e. V. neue Musikinstrumente für Vereinsmitglieder zum Spiel in der Bigband bzw. der Blaskapelle angeschafft.

Ebenfalls ein neues Lichtpunktsystem musste die Bürgerschützengesellschaft Bilm e. V. anschaffen, um auch die Teilnahme an Meisterschaften für Kinder unter 12 Jahren zu gewährleisten.

 

Die Anträge mit den entsprechenden Angeboten, bzw. Abrechnungen liegen der Verwaltung (FD 2.3) vor und können von den politschen Mandatsträgern im Vorfeld gern eingesehen werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

22.000 €

23.366,96 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

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Anlage/n:

 

Stammbaum:
2024/0523   Investitionskostenzuschüsse 2024   FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage
    FD Schule, Sport und Kultur   Beschlussvorlage